Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 129v [02]

Datierung: 11. April 1399

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regest: Koch/Wille Nr. 5952.
  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 6 (Mit Verweis auf Originale im Staatsarchiv Düsseldorf, Landeshauptarchiv Koblenz und Staatarchiv München; Görz, Regesten 126; Weizsäcker, DRTA III, 83, Nr. 42; Roth, Fontes N. I,1, S. 422, Nr. 79; Lacomblet 2, 943 Nr. 1 (mit Datum: 13. April))

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Die rheinischen Erzbischöfe und Pfalzgraf Ruprecht einigen sich darauf, in Zukunft keine Waren mehr an ihren Zollstellen zollfrei passieren zu lassen.

Vollregest:

Als sich die fursten verschrieben han daz sie nymand keine wyne etc. zolfrij sollen faren laßen.

Die Erzbischöfe Werner [III,] von Trier, Johann [II.] von Mainz und Friedrich [III.] von Köln und Pfalzgraf Ruprecht [III.] einigen sich. Schon seit langer Zeit waren Bitten an sie herangetragen worden, Wein. Feldfrüchte und anderes Gut an ihren Zollstellen zollfrei passieren zu lassen. Dem haben sie auch häufig entsprochen. Nun haben sie vernommen, dass dadurch den gewöhnlichen Kaufleuten spürbarer Schaden entstanden ist, weil sie den Wein und andere Kaufmannschaft, die sie verzollt hatten, nicht so preiswert anbieten können, wie derjenige, der keinen Zoll zahlen muss. Durch diese Ungleichbehandlung ist der Umsatz dieser Waren bei den Kaufleuten zurückgegangen, wodurch nun auch den Fürsten Schaden entsteht. Deshalb haben sie sich kraft dieser Urkunde verabredet, künftig keinen Wein, Getreide und andere Güter mehr an ihren Zollstätten zollfrei passieren zu lassen. Davon ausgenommen sind eigene Produkte zum persönlichen Gebrauch der Fürsten und ihrer Schlösser, Klöstern und Stifte.

Diese Abmachung wollen die vier Fürsten, so lange sie leben, unverbrüchlich einhalten.

Sie kündigen alle ihre Siegel an.

- Datum ut supra [Bopardie, feria sexta post Dominicam Quasimodo Geniti ... 1399].

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 129v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4214 (Zugriff am 28.03.2024)