Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

518 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 192.

StA Wü, MIB 13 fol. 130v [01]

Datierung: 13. April 1399

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regest: Koch/Wille Nr. 5954.
  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 6 (Mit Verweis auf Originale in den Staatsarchiv Düsseldorf und München; Roth, Fontes rerum Nassoicarum I, S. 422 Nr. 80; Lacomblet 3. 943 Nr. 1060; RTA 3, 84 (ex Or. Düsseldorf); Görz, Regesten 126).

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Die rheinischen Erzbischöfe und Pfalzgraf Ruprecht III. einigen sich über ihre Zollstellen am Rhein.

Vollregest:

Erzbischof Johann [II.] von Mainz einigt sich mit Erzbischof Friedrich [III.] von Köln, Erzbischof Werner [III.] von Trier und Pfalzgraf Ruprecht [III.] darüber, wieviel Ohm Wein auf ein Zollfuder und wieviel Turnosen auf einen Gulden zu rechnen sind.

Der Erzbischof von Köln will an seinen Zollstellen 10 Ohm (ame) Wein für ein Zollfuder besehen lassen. Einem Gulden entsprechen 12 alte Turnosen (alde thurn große).

Die anderen drei Herren sollen an kölnischen Zollstellen und auf dem Rhein (Ryne) zwischen Mainz (Mentze) und Köln (Collen) 12 Ohm Wein für einen Zollfuder besehen lassen und sollen 1 Gulden für 7 alte Turnosen nehmen.

Der Pfalzgraf soll am Zoll Kaiserswerth (Keiserswerde) im selben Maße besehen und nehmen lassen wie der Kölner Erzbischof.

Alle vier Herren werden an ihren Zollstellen ihre Zollschreiber und Beseher anweisen, die Kaufleute am Zoll entsprechend ungehindert abzufertigen.

Die Zollbeamten dürften an keiner Handelsgesellschaft beteiligt sein. Sie dürfen die Weinfässer nicht anstechen (nit stechen) noch von den Kaufleuten Wein oder über die Zollgebühr weitere Zahlungen (miede) verlangen.

Alle Zollbeamten müssen diese Übereinkunft beschwören, die für die nächsten drei Jahre gelten soll.

Die Aussteller kündigen ihre Siegel an.

- Datum Boparten Dominica die Misericordia domini ... [13]99.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 130v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4212 (Zugriff am 23.04.2024)