Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 076 [03]

Datierung: 5. Mai 1398

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz erlaubt dem Otte von Worbis sein Scharfensteiner Burglehen an Hans von Wintzingerode zu versetzen.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz gibt angesichts der wirtschaftlichen Not seines »lieben Getreuen« Otto (Otte) von Worbis (Worbes) seine Erlaubnis dazu, dass Otte sein Burglehen auf Scharfenstein (Scharppestein) samt Zubehör für 10 Mark dem Hans von Wintzingerode (Wißinczerade), Getreuer des Erzbischofs, versaczet hat, und seinen Stall auf dem rechten sloße daselbes zu Scharppenstein für weitere 8 Mark, Heiligenstädter (Heilgenstader) Währung.

Hans und seine Lehenserben sollen das Gut mit truwen eyden seßem vnd dinsten verdienen, wie Lehnsrecht und Gewohnheit dies besagen. Otte oder seine Lehnserben sollen das Lehen innerhalb der nächsten drei Jahre wieder auslösen.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Heiligenstad Dominica Cantate ... 1398.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 076 [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4210 (Zugriff am 19.04.2024)