Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 075 [02]

Datierung: 7. August 1398

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johann von Mainz erlaubt Hertwig Kreiß von Bürgstadt Endres von Riedern mit in sein Mannlehen aufzunehmen.

Vollregest:

Erzbischof Johann von Mainz bestätigt, dass sein "lieber Getreuer" Hertwig (Hertwich) Kreiß von Bürgstadt (Burgestat) ihn gebeten hat, Endres (Endreis) von Riedern, seinem Schwiegersohn, mit in jenes Mannlehen aufzunehmen, das er selbst vom Erzbischof trägt.[a] Dabei handelt es sich um einen Teil des Gerichts zu Windichschbuchen (Windischenbuchen) mit zwei dortigen Gütern und seinen Hof genannt Geißenhof (Gißenhane) und seinen Teil des Gerichts zu Haptille mit zwei Gütern, die Mühle am Kaltenbach (Kaldenbach) samt Zubehör. Der Erzbischof entspricht der Bitte des Kreiß und setzt den Endres mit in das Mannlehen ein. Auch er soll das Lehen mit truwen globden eyden vnd dinsten verdienen, wie Mannlehenrecht und Gewohnheit dies besagen.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Aschaffinburg[b]

Fußnotenapparat:

[a] Die Urkunde des Kreiß an »Erzbischof Johan von Mainz, Erzkanzler des heiligen römischen (romischen) Reiches in deutschen (dutschen) Landen« vom 7. August 1398 (ipso die beate Afre et sociorum eius martytrorum) ist inseriert.
[b] Die Urkunde dürfte am gleichen Tag ausgestellt worden sein wie die inserierte Urkunde des Hertwig Kreiß von Bürgstadt.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 075 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4209 (Zugriff am 18.04.2024)