Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 078v [01]

Datierung: 23. November 1398

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Heinrich Wolff von Sponheim erhält ein Burglehen zu Böckelheim.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz anerkennt die treuen Dienste, die sein »lieber Getreuer« Wolff von Sponheim (Spanheim) ihm und seinem Stift geleistet hat und künftigen leisten soll.

Darum und aus besonderer Gnade, leiht er ihm kraft dieser Urkunden ein Burglehen, namentlich eine Hofraite und einen Stall auf der Burg Böckelheim (Beckelnheim) sowie ein Haus und einen Garten vor der Burg.Dies alles ist ihm durch den Tod des Heinrich Rodewin ledig geworden. Ausgenommen bleiben 30 Malter Korn und ein frenschez Fuder jährliche Weingülte auf der Bede zu Sobernheim, die er sich und seinem Stift vorbehält. Ausgenommen bleibt auch das Recht, das Heinrichs Ehefrau an dem Burglehen hat. Heinrich soll das Burglehen mit truwen, dinsten vnd mit seßen verdienen, wie Burglehenrecht und Gewohnheit dies besagen.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Sobernheim ipso die sancti Clementi martyris ... 1398.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 078v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4194 (Zugriff am 18.04.2024)