Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 076v [02]

Datierung: 1398

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz verleiht seinem Amtmann Henne von Hofheim ein Burglehen.

Vollregest:

[Fragment]

Erzbischof Johan von Mainz anerkennt die fleißigen Dienste, die Henne von Hofheim (Hoveheim), Amtmann zu Seligenstadt (Seligenstat, Sieligenstat), sein »lieber Getreuer« ihm, seinen Amtsvorgängern und dem Stift geleistet hat und künftig leisten soll. Deshalb und aus besonderer Gnade verleiht er ihm das Burglehen, namentlich 20 Pfund Heller Geld, das ihm und dem Stift zu Mainz (Mencze) durch den Tod des Ritters Johan von Offinheim zu Seligenstadt verfallen und ledig geworden ist. Der Erzbischof will dem Henne bzw. dessen Leibeslehnserben das Burglehen jedes Jahr am Martinstag [11. November] auszahlen. Henne und seine Erben sollen das Burglehen im Schloss Seligenstadt mit truwen globden eyden dinsten vnd seßen verdienen, wie Lehnrecht und Gewohnheit dies besagen.

- [ohne Datum] [a]

Fußnotenapparat:

[a] Die Einordnung in das Jahr 1398 ergibt sich aus der Stellung des Eintrags innerhalb des Ingrossaturbuches.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 076v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4188 (Zugriff am 18.04.2024)