Mainzer Ingrossaturbücher Band 13
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StA Wü, MIB 13 fol. 077v [01]
Datierung: 1398
Quelle
Aussteller:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Johan von Mainz regelt die Rückzahlung der Schulden, die einige Untertanen des Amtes Miltenberg bei den dortigen Juden haben.
Vollregest:
Erzbischof Johan von Mainz ist mit seinen Juden im Amt Miltenberg (Mildenberg) dahingehend übereingekommen, sollte ein Bürger oder Bauer etwas schuldig sein, es sei auf Rechnung oder nach Erkenntnis entsprechender vom Burggrafen zu Miltenberg dazu bestellter Leute, muss den Juden das Hauptgeld bezahlt werden, eine Hälfte am kommenden Martinstag [11. November], der Rest an Fastnacht danach. Das Dorf Heidebach soll seine Schulden in der Weise bezahlen, wie die drei vom Burggrafen entsendeten Leute das entscheiden.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.
- [Ohne Datum] [a]
Fußnotenapparat:
[a] Die Einordnung in das Jahr 1398 ergibt sich aus der Stellung des Eintrags innerhalb des Ingrossaturbuches.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Johann II. [Eb. 1396/97-1419] (Aussteller)
Ortsindex
- Heidebach : Dorf (Nennung)
Körperschaften
- Miltenberg : Amt [Miltenberg] (Nennung)
- Miltenberg : Burggrafen (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 13 fol. 077v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4185 (Zugriff am 25.04.2024)