Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 087v [02]

Datierung: 1398

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Die Stadt Tauberbischofsheim zahlt für Erzbischof Johan von Mainz 1.400 Gulden an Graf Johan von Wertheim.

Vollregest:

Die Bürgermeister, Schöffen, der Rat und die Bürger der Stadt Tauberbischofsheim (Bischoffesheim) bestätigen, dass Erzbischof Johan von Mainz ihnen befohlen hat, die Summe von 1.400 Gulden dem Grafen Johan von Wertheim und dessen Erben zu übergeben. Sie geloben, das Geld am kommenden Martinstag [11. November] zu bezahlen. Tut die Stadt das nicht, gehen alle daraus resultierenden Kosten zu ihren Lasten, die sie dann mit der Hauptsumme zu bezahlen haben.

Gerät die Stadt in Zahlungsverzug, kann der Graf sie mahnen, und sie muss binnen acht Tagen sechs Ratsmitglieder und sechs Bürger nach Wertheim in Geiselschaft entsenden. Die Geiseln müssen sich in einer öffentlichen Herberge einfinden und kommen so lange nicht aus der Geiselschaft bis das Geld bezahlt ist. Die Bezahlung muss in Wertheim erfolgen. Stirbt eine Geisel oder fällt anderweitig aus, muss Ersatz geschaffen werden.

Die Stadt gelobt, vorstehende Abmachung unverbrüchlich zu halten und nichts dagegen zu unternehmen.

- Datum Solme etc. 1398.

In gleicher Weise gab Bürgermeister, Rat und Gemeinde Miltenberg dem Grafen eine Urkunde über 500 Florentiner Gulden, zahlbar an Martini [11. November].

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 087v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4176 (Zugriff am 29.03.2024)