Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 067 [02]

Datierung: 21. April 1398

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Beyer, UB Erfurt II, Nr. 1118

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johann von Mainz vermittelt einen Waffenstillstand zwischen Markgraf Wilhelm von Meißen und Städten Erfurt, Mühlhausen und Nordhausen.

Vollregest:

Erzbischof Johann von Mainz hat einen Waffenstillstand (gutlich stehen) vermittelt zwischen Markgraf Wilhelm von Meißen (Missen) und seinen Helfern auf der einen Seite, und den erzbischöflichen Städten Erfurt (Erffurte), Mühlhausen (Mulhusen) und Nordhausen (Northusen) und deren Helfer auf der anderen Seite.

Der Waffenstillstand beginnt am heutigen Tag bis zum kommenden Pfingstfest und von da über ein Jahr und einen Tag. Die Herren von Lengenfeld sind im Frieden mit aufgenommen.[a] Berlt Smed, seine Helfer oder jemand in seinem Auftrag, dürfen die von Erfurt in dieser Zeit in keiner Weise in den Landen, Städten oder Dörfern des Markgrafen beeinträchtigen. Die Straßen sollen frei und zugänglich sein. Über Gefangene, die die Städte dem Markgrafen Balthasar von Thüringen abe gefangen haben, soll auf einem Tag verhandelt werden, sonstige Abmachungen sollen bis zum Pfingsttag »stehen bleiben«.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum[b]

Fußnotenapparat:

[a] Die Stelle ist im MIB nicht zu entziffern. Bei Beyer heißt es: »ebenso die Freunde und Helfer des verstorbenen Heinrich von Lengefeld.«
[b] Die Datumsangabe wurde aus dem Eintrag: Beyer, UB Erfurt II, Nr. 1118 übernommen.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 067 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4160 (Zugriff am 28.03.2024)