Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 066v [01]

Datierung: 24. April 1398

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz macht die Herren von Netra zu seinen ewigen Mannen und Burgmannen auf Burg Bischofsstein.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz anerkennt die fleißigen Dienste, die der Edelknecht Bertold von Netra (Neter, Nether) der ältere und dessen Söhne Reynhard, Herman und Berthold von Netra, ihm, seinen Amtsvorgängern und dem Stift Mainz (Mentze) geleistet haben und künftig erweisen sollen.

Deshalb und aus besonderer Gnade macht er sie und ihre Leibeslehnserben zu seinen ewigen Mannen und Burgmannen. Zu rechtem Burglehen leiht er ihnen kraft dieser Urkunde die Burglehen, die durch den Tod des Heinrich von Öttingen (Ottingen) ledig geworden sind.

Dazu leiht er ihnen den Hofkeller (hofekelre, haffekeller) als Burgsitz auf Schloss Bischofsstein (zum Steyne). Sollte der Erzbischof den Hofkeller umständehalber selbst benötigen, sollen die von Netra ihn wieder räumen.

Als rechtes Mannlehen leiht der Erzbischof ihnen vier Schock (schog) Groschen, wie sie zu Erfurter (Erffurt) gang und gäbe sind. Das Geld wird durch den Provisor des dortigen Vorwerks jährlich in den Weihnachtstagen ausbezahlt. Die Herren von Netra dürfen die Lehen niemals aufkündigen und wollen sie mit truwen eiden seßen und dinsten verdienen, wie es Lehnrecht und Gewohnheit besagen. Sie haben den Lehnseid geleistet. Zum Schluss verzichten die von Netra auf alle Ansprüche und Forderungen, die sie bis auf den heutigen Tag an den Erzbischof und sein Stift stellen könnten.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Heiligenstad quarta feria post Georgij.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 066v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4158 (Zugriff am 20.04.2024)