Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 064v [03]

Datierung: 1398

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz erhöht die Pfandschaft Biblis bei Diether Kemerer um 1.000 Gulden.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz bestätigt, dass früher der mittlerweile verstorbene Ritter Diether Kemerer das Dorf Biblis (Bybelois, Bibelois) bei Gernsheim von dem mittlerweile ebenfalls verstorbenen Konrad (Conrad) von Rüdesheim (Rudesheim) für 2.000 Gulden Geld gekauft hatte. Biblis geht vom Erzbischof und dem Stift Mainz (Mentze) zu Lehen. Zu diesem Kauf hatte der damalige Erzbischof Gerlach sein Einverständnis gegeben, wie dies aus der Kaufurkunde[a] zu ersehen ist.

Nun hat Erzbischof Johan mit Einwilligung des "lieben Andächtigen" Dekan Eberhard und des Mainzer Domkapitels mit Diether Kemerer, dem Sohn des verstorbenen Diether vereinbart, dass er dem Erzbischof und seinem Stift 1.000 Gulden ausbezahlt und dafür die Kaufsumme des Dorfes Biblis mehrt und erhöht.

Wenn der Erzbischof oder sein Stift zu einem beliebigen Zeitpunkt Biblis lösen wollen, müssen sie es für 3.000 Gulden wahlweise in Worms (Wormße) oder Oppenheim (Oppinheim) an der Münze (muntzen) zurückkaufen. Nach Erstattung des Geldes ist das Gut freizugeben. Diese Urkunde darf der ursprünglichen Kaufurkunde nicht abträglich sein. Erst wenn der Wiederkauf geschehen ist, werden die Urkunden ungültig und müssen an Diether zurückgegeben werden. Während der Pfanddauer wird Mainz das Dorf Biblis schützen und schirmen.

Der Erzbischof und der Dekan Eberhard kündigen ihre Siegel an.

- [Ohne Datum] [b]

Fußnotenapparat:

[a] Am Seitenrand steht der Hinweis: uti libro Gerlaci secundo folio 749.
[b] Die Einordnung in das Jahr 1398 ergibt sich aus der Stellung des Eintrags innerhalb des Ingrossaturbuches.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 064v [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4152 (Zugriff am 18.04.2024)