Mainzer Ingrossaturbücher Band 13
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StA Wü, MIB 13 fol. 064 [01]
Datierung: 1398
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Revers des Bertold von Netra zur Verpfändung eines Viertels der mainzischen Burg Gleichenstein an ihn.
Vollregest:
Bertolt von Netra (Nether, Nather) bestätigt mit dieser Urkunde für sich und seine Erben, dass Erzbischof Johan von Mainz (Mentze), sein "lieber gnädiger Herr", ihnen ein Viertel des erzbischöflichen Schlosses Gleichenstein (Glichenstein) samt Nutzungsrechten und Zubehör für 125 Mark, Heiligenstadter (Heilgensteder) Währung, versetzt und verpfändet hat.
Mainz darf die Burg in den nächsten sechs Monaten nicht lösen. Danach ist die Lösung jederzeit zum Pfandpreis möglich, muss aber ein Monat vorher angekündigt werden. Die Burg darf während der Pfandzeit nicht geschädigt (beschedigen) werden, es sei denn, es ist vor den Amtleuten zu Rusteberg eingeklagt und vorgebracht worden, dass ihnen Unrecht geschehen sei. Bertolt und die Seinen versichern, vorstehende Abmachung unverbrüchlich zu halten.
Bertold kündigt sein Siegel an.
- Datum etc. [a]
Fußnotenapparat:
[a] Die Einordnung in das Jahr 1398 ergibt sich aus der Stellung des Eintrags innerhalb des Ingrossaturbuchs.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Johann II. [Eb. 1396/97-1419] (Empfänger)
- Netra: Bertold von (Aussteller)
Ortsindex
- Gleichen [Wandersleben] : Burg (Nennung)
- Heiligenstadt : Stadt (Lokale Währung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 13 fol. 064 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4149 (Zugriff am 19.04.2024)