Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 061 [02]

Datierung: 15. Juli 1398

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz verspricht den Herren von Hutten, sie zu schützen, zu schirmen und rechtlich zu verteidigen.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz anerkennt die treuen Dienste, der der Ritter Friedrich von Hutten (Hotten) und seine Brüder Hartman und Ludwig (Lodewig), seine »Amtleute, Diener, Hofgesinde und lieben Getreuen« ihm geleistet haben und künftig leisten sollen.

Deshalb und aus besonderer Gnade will er sie und ihre Burg Werberg schützen, schirmen und nach Vermögen rechtlich über seine Amtleute verteidigen. Auch will er Wernher [II.] von Falkenberg (Falkinberg), seinem Landrichter, auftragen, sie alle und jeden besonders in den Westfälischen Landfrieden (Westfelschen lantfriden) aufzunehmen und ihnen für ihre Belange im Rahmen des Landfriedens schriftliche Anweisungen, Aufgebote und Rachtungen auszustellen.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Aschaffinberg in die Divisionis apostolorum ... 1398.

Durch die Brüder von Hutten wurde ein Revers ausgestellt.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 061 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4145 (Zugriff am 29.03.2024)