Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

518 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 74.

StA Wü, MIB 13 fol. 061 [01]

Datierung: 15. Juli 1398

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Die Herren von Hutten stellen Erzbischof Johan von Mainz und dessen Amtleuten die Burg Werberg als Offenhaus zur Verfügung.

Vollregest:

Erzbischof Johan von Mainz bestätigt, dass der Ritter Friedrich (Frederich) von Hutten (Hotten) und seine Brüder Hartman und Ludwig (Ludewig), ihm und dem Stift Mainz (Mentze) aus besonderer Gunst und Freundschaft ihren Teil der Burg Werberg als Offenhaus zur Verfügung stellen. Dies gilt, so lange der Erzbischof lebt.

Der Erzbischof und seine Amtleute dürfen sich nach entsprechender Aufforderung jederzeit aus der Burg heraus und in sie hinein behelfen. Ausgenommen sind Aktionen gegen sie selbst und ihre Erben, gegen ihre Schwiegersöhne (eiden) Giso (Gise) Bieberau (Bibergauwe) und Herman von Schneeberg (Sneberge), gegen Ludwig (Lodewig) von Hutten und seine Erben sowie gegen ihre Ganerben auf Werberg. Diesbezüglich haben die von Hotten dem Erzbischof eine Urkunde ausgestellt. Nutzen der Erzbischof oder seine Amtleute das Offenhaus, müssen sie sich an den auf Werberg geltenden Burgfrieden halten.

- Geben ... 1398 an dem tage aller aposteln den man zu latine nennet Divisonis Apostolorum.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 061 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4144 (Zugriff am 28.03.2024)