Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 060v [01]

Datierung: 1398

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Die Herren von Echer werden Mannen und Burgmannen des Erzbischofs Johan von Mainz auf Burg Bischofsstein.

Vollregest:

Bertold von Echer der alte und seine Söhne Bernhard, Herman und Bertold von Echer bestätigen, dass Erzbischof Johan von Mainz, ihr "lieber gnädiger Herr" sie aus besonderer Gnade und kraft dieser Urkunde als Mannen und Burgmannen angenommen hat.

Der Erzbischof hat ihnen und ihren rechten Lehnserben als Burglehen das verschrieben, was ihm und seinem Stift nach dem Tod des Heinrich von Öttingen (Otingen) ledig geworden ist. Dazu gehört ein burgseße auf Burg Bischofsstein (zum Steyne), nämlich der dortige Hovekeller samt Zubehör. Den Burgsitz sollen die von Echer dem Erzbischof bei Bedarf zu Lehen auftragen (lehen). Die Baupflicht bleibt bei den Burgmannen.

Der Erzbischof hat ihnen auch als Burglehen 4 Schock (schog) Groschen auf dem Vorwerk (vorwercke) zu Erfurt (Erffurte) geliehen. Der Provisor wird ihnen das Geld jährlich in den Weihnachtstagen auszahlen.

Die von Echer haben dem Erzbischof den Lehenseid geleistet und wollen die Lehen mit truwen eyden seßen und diensten verdienen wie es Lehnsrecht und Gewohnheit besagen. Sie verzichten ausdrücklich auf alle Ansprüche gegenüber dem Erzbischof, die sie bis zum heutigen Tag stellen könnten.

Bertold der alte und sein Sohn Herman kündigen für die anderen mit ihre Siegel an.

- Datum etc.[a]

Fußnotenapparat:

[a] Die Einordnung in das Jahr 1398 ergibt sich aus der Stellung des Eintrags innerhalb des Ingrossaturbuchs.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

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Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 060v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4143 (Zugriff am 19.04.2024)