Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

518 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 70.

StA Wü, MIB 13 fol. 052 [01]

Datierung: 15. Juli 1398

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz sichert der Stadt Bingen wichtige Rechte beim Import, Ausschank und der Lagerug von Wein zu.

Vollregest:

[Erzbischof] Johan [von Mainz]bestätigt, dass lange Zeit und viele Jahre hindurch Bürgermeister, Schöffen, Rat und Bürger der erzbischöflichen Stadt Bingen ihre Weine, die ihnen jährlich auf ihrem Erbe und Gut wachsen und zufallen sind, nie redlich veräußern und verkaufen mochten. Dadurch sind sie in große Schulden geraten und haben sich Geld bei Christen und Juden leihen müssen, wie er jetzt erfahren habe, konnten sie auch bei ihm und seinem Rat keine Hilfe finden.

Seine Amtsvorgänger haben sie nun, wie dies entsprechende Urkunden ausweisen, mit dem Weinausschank und Weinzapf innerhalb der Stadt Bingen begnadet. Der Erzbischof möchte nicht, dass das erzbischöfliche Ungeld in Bingen verschwindet oder weniger wird. Er gedenkt auch der treue Dienste, die die Stadt ihm und seinem Stift stets geleistet hat und auch in Zukunft leisten sollen. Gleichzeitig hat er das Wohl der Stadt und der Burg Bingen vor Augen und will, dass die Stadt aus den Schulden kommt und gesunden und somit ihm und dem Stift bei Bedarf umso besser dienen kann. Deshalb hat er aus besonderer Gnade und mit Rat seiner Freunde und Getreuen kraft dieser Urkunde das folgende Gebot und Gesetz erlassen: Keiner der erzbischöflichen Kleriker, Mannen, Burgmannen, Burgfrauen darf in Zukunft Wein zapfen, ausschenken oder veräußern, keinen Trinkwein einführen oder hineintragen, keinen Wein verwenden, der nicht aus ihren Gottesgaben zu Bingen stammt, Erb- bzw. Eigengut in der Binger Gemarkung ist, oder ihnen an anderer Stelle zufällt. Sie dürfen allenfalls Weinbeeren einführen und nicht anders, ohne jede Täuschungsabsicht.

Alle weiteren Ausführungsbestimmungen des Weinzapfes, des Weinhandels sowie der Lagerung von Wein soll ganz in den Händen der Binger Stadtverwaltung liegen.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Geben ... zu Aschaffinburg uff der Mantag nach sente Margarethen tage der heiligen jungfrau ... 1398.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 052 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4140 (Zugriff am 29.03.2024)