Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 051v [03]

Datierung: 21. Juli 1398

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johan von Mainz belehnt Philips von Nassau-Saarbrücken mit dem Hofgut »Zu dem Adolffe« in Bingen.

Vollregest:

[Erzbischof] Johan [von Mainz] anerkennt die treuen Dienste, die sein »lieber Vetter« Philips Herr zu Nassau und Saarbrücken (Sarbrucken) ihm und dem Stift Mainz erwiesen hat und künftig noch leisten soll. Deshalb und aus besonderer Gnade hat er mit Wissen des »ehrenwerten und lieben Andächtigen«, des Dekans Eberhard (Ebirhard) von Eppelborn (Ypelburn) und des Domkapitels, dem Philips und dessen Leibeslehnserben kraft dieser Urkunde das Hof und Haus in der erzbischöflichen Stadt Bingen, das »Zu dem Adolffe« genannt wird, samt umliegendem Zubehör verliehen. Sie sollen Hof und Haus auf ewig wie ihre erblichen Güter und Eigengüter besitzen.

Haus und Hof sind kraft dieser Urkunde von jeglichen Diensten, von jeder Bede und von Steuern u. ä. gefreit. Wollen Philips oder seine Leibeslehnserben den Hof und das Haus aber verkaufen oder in anderen Hände geben, müssen die alten Dienste und Rechte, die bis heute an Hof und Haus hängen, dem Erzbischof, dem Stift und der Stadt Bingen wieder erwiesen werden. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. Domdekan und Domkapitel wollen zum Zeichen ihres Einverständnisses ihr Siegel beifügen.

- Geben ... zu Aschaffenburg uff sante Marie Magdalenen abend ... 1398.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 051v [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4139 (Zugriff am 29.03.2024)