Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 118v [01]

Datierung: 26. Januar 1399

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Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johann von Mainz überlässt dem Groppe von Fleckenbühl verschiedene Lehen.

Vollregest:

[Erzbischof] Johann [II. von Mainz] hat dem Groppe von Fleckenbühl (Fleckenbole) nachstehende Güter als erzbischöfliche bzw. erzstiftische Lehen überlassen:

- den Zehnten Rangen

- den Zehnten zu Altenbauna (Alden Bune)

- den Zehnten zu Oberzwehren (Ob(er)n Twern)

- die Güter, die sein »Oheim« Otte Groppe zu Calden (Kalen) hatte

- 1 ½ Huben Land, eine halbe Hube im Feld zu Herboldessen (Helpoldissen) und eine Hube im Feld zu Udenhausen (Vdenhausen)

- eine Hube im Feld zu Schachten (Schachta) und eine Wohnstätte [?] (kotstede)

- drei Huben Land an einem Viertel im Feld zu Calden (Kalden)

- vier Wohnstätten (kotstede) in Calden (Kalden) sowie Wasser bei der Klipmole

- eine Hube Land zu Calden (Kalden)

- zwölf Morgen Land auf dem Feld zu Calden (Kalden)

- 20 Morgen Land zu Calden (Kalden)

- drei Morgen Land zu Calden (Kalden)

- zwei Morgen Land und Unterstand [?] (schuren stede) zu Calden (Kalden)

- einen Morgen zu Calden (Kalden)

- ein Viertel einer Hube Land zu Calden (Kalden)

- eine Hube Land zu Calden (Kalden)

- ½ Hube Land zu Calden (Kalden)

- drei Morgen zu Calden (Kalden)

- acht Morgen zu Calden (Kalden)

- sechs Morgen Land und einen Hof zu Calden (Kalden)

- ½ Hube Land zu Calden (Kalden)

- eine Hube Land zu Calden (Kalden)

- fünf Morgen Land zu Calden (Kalden)

- einen Malter Roggen (rocken) und 1 Schilling Pfennige, das erträgt die koppesche aus dem Gut zu Calden (Kalden)

- zwei Wohnstätten (kotstede) zu Calden (Kalden)

- 1 ½ Huben Land zu Calden (Kalden)und eine kotstede dort

- eine Hube Land zu Calden (Kalden)

- eine Hube Land in dem Feld zu Calden (Kalden)

- 1 ½ Huben Land zu Calden (Kalden)und eine Hube in dem Feld zu Rangen

- ein Achtel des Zehnten zu Oberzwehren (Obern Twern) vor der Pforte

- eine Hube Land

- 24 Morgen zu Herboldessen (Hilpoldissen)

- 1 ½ Huben Land zu Rangen

- ein Achtel des Zehnten zu Oberzwehren (Oberntwern)

- eine Hube Land zu Weimar (Wymar)

- eine Hube Land zu Udenhausen (Vdenhusen)

- drei Huben Land im Feld zu Calden (Kalden)

- eine kotstede, sechs Morgen zu Herboldessen (Hilpoldissen) und eine Hube zu Ehrsten (Ersten)

- 2 ½ Morgen Land zu Schützeberg (Schutzeberg)

- 26 Morgen zu Schützeberg (Schutzeberg)

- 14 Morgen zu Ober-Nothfelden (Obern Noitfelde) und ½ Hube Land zu Rohrbach (Rorbach), die allesamt vor der Hube gelegen sind

- 14 Morgen Land zu Schützeberg (Schutzberg)

- 2 ½ Morgen Land in dem Feld zu Rangen

- 2 ½ Morgen Land zu Hedwigessehin bij dem Schuttenbule

- zwei Morgen zu Schutzberg, drei Morgen daselbst

- 1 ½ Morgen zu Herboldessen (Hildeboldissen)

- ein Achtel des Zehnten zu Rangen und zwei Äcker daselbst

- 5 ½ Äcker zu Rangen und zwei Äcker zu Herboldessen (Hildeboldissen)

- 2 ½ Äcker zu Rangen und drei beim Kottensteyne

- drei Äcker zu Wychmanssin und 1 ½ zu Herboldessen (Hildeboldissen)

- eine Hube Land zu zu Rohrbach (Rorbach)

- 1 ½ Huben Land zu zu Rohrbach (Rorbach)

- 1 ½ Huben zu zu Rohrbach (Rorbach)

- eine Hube zu zu Rohrbach (Rorbach)

- zwei Äcker zu Wychmannssin und 2 ½ zu Rangen

- ein Morgen zu Herboldessen (Hildeboldissen)

- 4 ½ Äcker zu Herboldessen

- sechs Huben zu Karschagin

- zwei Huben zu Schachten (Schachtin) und einen halben Hof zu Udenhausen (zu den Husen)

- den halben Zehnten zu Niedermeiser (Nydern Messir)

- das hultzhuß beim Mersperge

- drei Huben Land zu Langela, zwei zu Mederich und den halben Zehnten zu Niederzwehren (Nydern Twergen)

- zwei Huben Land zu Wetter

- den Zehnten zu Cleynen Neder

- den halben Zehnten zu Oberzwehren (Obern Twerne)

- den Zehnten zu Herboldessen (Herboldissen ), zu Boche und zum Kaldenhoffe

- den halben Hof zu Udenhausen (Husen)

- eine Hube Land zu Westuffeln (Westaffeln)

- zwei Huben Land zu Gran

- eine Hube Land zu Schachten (Schachtin)

- eine Hube Land zu NIedervellmar (Nydern Wylmar)

- eine Hube zu Bodinhusen

- vier Morgen Land zu Herboldessen (Hildeboldissen)

- 2 ½ Äcker zu Rangen

- vier Morgen Land zu Rangen

- eine Hube Land zu Calden (Kalden)

- drei Huben Land und ohne 4 Pfennige 7 Schillinge aus dem Hof des Heinrich von Twerne, ohne 4 Pfennige 7 Schillinge aus dem Hof der Kone Luter

- 5 Schillinge aus dem Hof des Worst

- 6 Scheffel Roggen und 20 Pfennige aus dem Hof des Herman Bragfogel

- ½ Malter aus dem Hof des Conrad Koppeke

- 1 Schilling aus der kotstede des Johan Mergarde

- 4 ½ Morgen Land zu Herboldessen (Hilpoldissen)

- eine Hube Land zu Ehrstein (Ersten)

- eine Hube Land im Feld zu Udenhausen (Vdenhusen)

- eine Hube zu Udenhausen (Vdinhusen)

- ½ Hube zu Herboldessen (Hilpoldissen)

- 12 Morgen Land zu Schützeberg (Schutzeberg)

- eine Wiese und einen Acker unterhalb des Molnberge

- ein Acker wiesewasses zu Herboldessen (Hilpoldissen)

- drei Morgen zu Herboldessen (Hilpolissen)

- 1 ½ Morgen zu Wychmanssin und zu Herboldessen (Hildeboldissen)

- 1 ½ Äcker, ein Acker uff der Ranger hohe und ein halber bij der Grindelbecke.

Groppe hat mit truwen gelobt und zu den Heiligen geschworen, treu und hold zu sein und vorgenannte Lehen mit truwen globden eiden vnd dinsten zu verdienen, wie Lehensrecht und Gewohnheit dies besagen. Der Erzbischof behält sich seine Rechte, die Rechte seines Stiftes sowie die seiner Mannen und Burgmannen an den Gütern vor.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Friczlar dominica proxima post diem Conversionis sancti Pauli apostoli ... 1399.

Der Revers wurde in ähnlicher Form ausgestellt.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 118v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4129 (Zugriff am 20.04.2024)