Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 045 [02]

Datierung: 27. April 1398

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johann von Mainz erlaubt dem Edelknecht Bernhard von Rusteberg, seine Frau mit einigen mainzischen Lehen auf dem Eichsfeld zu bewittumen.

Vollregest:

Erzbischof Johann von Mainz anerkennt die treuen Dienste, die der Edelknecht Bernhard von Rusteberg ihm und seinem Stift geleistet hat und in Zukunft noch leisten soll.

Deshalb und aus besonderer Gnade gibt er kraft dieser Urkunde sein Einverständnis, dass Edelknecht Bernhard seine Ehefrau Else von Westhusen mit folgenden Gütern belipzuchtiget und bewittumet hat: drei Huben Land zwischen dem Hagen zu Rusteberg und Rustebach, einen Baumgarten unten an dem Dorf Rustefelde zwischen dem Hagen und Rustebach, drei Huben unterhalb dem Rusteberg und 2 ½ Huben Land zu Rabenderode, samt Zubehör. Sämtliche Güter trägt Bernhard zu Mannlehen, nicht als Burglehen. Else darf genannte Güter so lange sie lebt nach Landesrecht und Gewohnheit nutzen und nießen. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Actum Heiligenstad Sabbato post Misericorda domini ... [13]98

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 045 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4127 (Zugriff am 29.03.2024)