Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

518 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 53.

StA Wü, MIB 13 fol. 043 [01]

Datierung: 14. April 1398

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • MIB 13 fol. 70v

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johann von Mainz verpfändet die halbe Burg Seebach mit den Dörfern Luppershusen und Niederherolishausen an die Stadt Mühlhausen in Thüringen

Vollregest:

Erzbischof Johann von Mainz verpfändet den Ratmeistern, Räten und der Stadt Mühlhausen (Mulhusen) die Hälfte seiner Burg Seebach (Sebech) und das halbe Dorf dazu, mitsamt der Hälfte der zugehörigen Dörfer Luppershusen und Nyd(er)nheroldeshusen für 4.500 rheinische Goldgulden. Das Geld hat er zum Nutzen des Stiftes bereits erhalten. Die Mühlhausener können Burg Seebach nach Belieben verwalten. Die Wächter, Torknechte und Pförtner werden von der Stadt bezahlt. Wenn der Erzbischof einen Amtmann auf der Burg einsetzt, muss dieser sowohl dem Erzbischof als auch der Stadt geloben, mit der Burg treu und hold zu sein. Der Amtmann darf von sich aus keinen Krieg von der Burg aus führen. Der Erzbischof kann sich in seinen Krieg aus der Burg behelfen.

Die Lösung ist für den Erzbischof mit Zahlung der Hauptsumme möglich. Ein Lösungswunsch muss zwei Monate vorher angekündigt werden. Nach der Lösung sind der Amtmann, die Wächter, Torknechte und Pförtner ihrer Eide entbunden, die sie der Stadt geleistet haben. Diese Urkunde ist dann zurückzugeben. Haben die Mühlhausener noch Äcker mit ihren Pflügen bestellt, will Mainz das plugrecht gewähren und der Stadt zukommen lassen. Auch mitgebrachtes Inventar auf der Burg dürfen sie nach Lösung wieder mitnehmen.

Das Mainzer Stift kann mit der ihm verbliebenen Burghälfte nach Belieben verfahren und sie an Stiftsmannen, in keinen Fall an Fürsten und Grafen verpfänden. Erzbischof und Stadt wollen gemeinsam 800 Gulden an der Burg verbauen. Bringt Mainz seine 400 Gulden nicht auf, verbauen die Mühlhausener die 800 Gulden und schlagen die Summe auf die Hauptschuld.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum 1398 Dominica Quasimodo Geniti.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 043 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4104 (Zugriff am 24.04.2024)