Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

518 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 50.

StA Wü, MIB 13 fol. 040v [01]

Datierung: 28. Juli 1367

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach von Mainz regelt die Bezahlung seiner Schulden bei Duderstädter Bürgern.

Vollregest:

Erzbischof Gerlach von Mainz schuldet Konrad (Conrad) von Wolffen (Wolffte(n)), Ermfride Hemering und Wernher Kobertur, seinen Bürgern und »lieben Getreuen« zu Duderstadt (Duderstat) und deren Erben 280 Mark Silber, Duderstadter Währung, die diese ihm zum Nutzen des Stiftes geliehen haben.

Der Erzbischof hat die Gläubiger mit Wissen des Domdekans Otte und der Stiftskapitels von Mainz (Mencze) in 28 Mark Geldeinkünfte, Duderstadter Währung, in der Stadt eingesetzt. Diese zu Martini [11. November] fallenden Einkünfte sind durch den Tod des Johann von Braunschweig, Propst zu Halberstadt (Halberstad) und zu Einbeck (Einbecke) frei geworden. Die Gläubiger sollen das Geld vom Rat der Stadt so lange erhalten, bis der Erzbischof das Pfand mit Zahlung von 280 Mark löst. Ein Lösungswunsch ist einen Monat vorher anzukündigen.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. Dekan Otte und das Stiftskapitel kündigen zum Zeichen ihres Einverständnisses das Kapitelsiegel an.

- Geben .. off dem felde vor dem Salcze off sente Pantalionis tage ... 1367.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 040v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4101 (Zugriff am 29.03.2024)