Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 039 [01]

Datierung: 25. Januar 1355

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Herzog Ernst von Braunschweig verpfändet dem Heynrich Hoppensacke, Bürger zu Duderstadt, Gebäude vor der Stadt.

Vollregest:

Herzog Ernst von Braunschweig (Brunswig) der ältere verpfändet (vorkofft) mit Einverständnis seines Sohnes Albrecht (I.) und seiner anderen Erben seinen Teil der Gebäude ( buwende), die vor der Stadt Duderstadt (Duderstad) gelegen sind, wie sie der verstorbene Ritter Johannes (Johan) von dem Hagen (Haghen) innehatte, dem Heinrich (Heynrich) Hoppensacke, Bürger zu Duderstadt, und seinen rechten Erben. Den vereinbarten Preis, 36 Mark lötiges Silber, Duderstadter Währung, hat er bereits erhalten. Heinrich Hoppensacke kann das Gut weiterverpfänden. Der Herzog kann das Gut zum selben Preis jeweils zum Frauentag Lichtmesse [2. Februar] an sich lösen, muss den Wunsch aber ein Vierteljahr vorher ankündigen.
Der Herzog kündigt sein Siegel an.

- Geben ... 1355 an sente Paulus tage des heilgen apostelen.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 039 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4099 (Zugriff am 24.04.2024)