Mainzer Ingrossaturbücher Band 13
518 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 46.
StA Wü, MIB 13 fol. 038v [01]
Datierung: 15. April 1398
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Ausstellungsorte:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Johann von Mainz bestätigten den Grafen Ernst und Ernst von Gleichen Lehen in Thüringen
Vollregest:
[Erzbischof] Johann [von Mainz] bestätigt, dass Edelherr Ernst Graf und Herr zu Gleichen (Glichen) für sich und für seinen Vater Ernst nacherwähnte Lehen als Mannlehen empfangen hat, nämlich Schloss Gleichen, den Flecken Wandersleben (Wandisleyben), den großen See [Steinsee] bei Schloss Gleichen, 10 Huben Land bei Ringhofen (Rynghofen) gelegen, das Hochgericht (vber hals vnde hand) Hochheim (Hochheym) und den dritten Pfennig an dem dortigen Stabgericht (stabegericht).
Graf Ernst hat dem Erzbischof den Lehnseid geleistet und will die Lehen verdienen, wie Mannlehenrecht dies besagt. Der Erzbischof behält sich seine Rechte und die Rechte seines Stiftes an den Gütern vor. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.
- Datum Heiligenstat feria sexta post Dominicam Quasimodogeniti ... [13]98.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Johann II. [Eb. 1396/97-1419] (Aussteller)
- Gleichen: Ernst von (Empfänger)
Ortsindex
- Gleichen [Wandersleben] : Burg
- Gleichen [Wandersleben] : Steinsee
- Ringhofen : Hofgut (Nennung)
- Heiligenstadt : Stadt (Ausstellungsort)
Körperschaften
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 13 fol. 038v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4097 (Zugriff am 25.04.2024)