Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 033v [02]

Datierung: 21. Februar 1398

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johann von Mainz bestätigt die Freiheiten der Stadt Fritzlar.

Vollregest:

[Erzbischof] Johann [von Mainz] anerkennt die Gunst und Freundschaft, die er gegenüber den Bürgermeistern, Schöffen, Rat und Bürgern seiner Stadt Fritzlar hegt. Deshalb bestätigt er ihnen kraft dieser Urkunde alle Rechte, Freiheiten und guten Gewohnheiten, die sie seit den Tagen seiner Amtsvorgänger genießen. Wer auch immer Feldfrüchte in die Stadt bringt, soll unbeschwert bleiben. Der Erzbischof verspricht auch im Namen seiner Amtleute, sie in allen Angelegenheiten wie bei Städten üblich zu schützen und zu schirmen. Der Erzbischof behält sich seine Rechte und die Rechte seines Stiftes an den Gütern vor. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Fritzlarie feria quinta post Dominicam Eso Michi ... 1398.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 033v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4086 (Zugriff am 28.03.2024)