Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

518 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 33.

StA Wü, MIB 13 fol. 033 [01]

Datierung: 1398

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz erhöhte die Pfandsumme für das Dorf Biblis, lehen der Kemerer von Worms.

Vollregest:

[Erzbischof] Johann [von Mainz] erklärt, dass die beiden verstorbenen Ritter Diether Kemerer und Konrad (Conrad) von Rüdesheim (Rudensheim) das Dorf Biblis (Bybelois) bei Gernsheim (Gernshim) ehemals für 2.000 Gulden von seinem Amtsvorgänger Erzbischof Gerlach verpfändet (widderkauff) und vom ihm und dem Stift Mainz (Mentze) als Lehen besessen haben. Über den Kauf wurde eine Urkunde ausgestellt.

Erzbischof Johann ist nun mit Einverständnis des Domdekans Eberhard (Ebirhard) [von Eppelborn] und des Domkapitels mit Diether, dem Sohn des verstorbenen Ritters Diether, dahingehend übereingekommen, dass dieser ihm 1.000 Gulden bezahlt und das ursprüngliche Kaufgeld damit vermehrt. Für dieses 3.000 Gulden kann der Erzbischof Biblis jederzeit wieder auslösen. Die Lösungssumme ist nach Wunsch Diethers entweder in Worms (Wormße) oder in Oppenheim (Oppinheim) zu übergeben. Nach erfolgter Zahlung sind die entsprechenden ungültig gewordenen Urkunden zurückzugeben.

Der Erzbischof verspricht Diether im Besitz des Pfandgutes zu schützen und zu schirmen. Der Erzbischof kündigt sein Siegel, der Domdekan zum Zeichen des Einverständnisses das Domkapitelsiegel an.

- [ohne Datum] [a]

Quellenkommentar:

[a] Die Einordnung in das Jahr 1398 ergibt sich aus der Stellung des Eintrags innerhalb des Ingrossaturbuchs.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 033 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4084 (Zugriff am 20.04.2024)