Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 032 [01]

Datierung: 12. März 1398

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johann von Mainz nimmt die Brüder Fritze und Heinrich von der Tann als Stiftmannen an.

Vollregest:

[Erzbischof] Johann [von Mainz] anerkennt die treuen Dienste, die seine "lieben Getreuen, die Brüder Heinrich und Fritzsche von der Tanne (Tannen) ihm und dem Stift Mainz (Mencze) geleistet haben und künftig noch leisten sollen.

Deshalb und aus besonderer Gnade hat er sie zu seinen und des Stiftes Mannen angenommen. Er gibt ihnen und ihren Lehenserben ein rechtes Mannlehen, nämlich jeweils 20 Gulden Geld, die sie jährlich am Martinstag [11. November] vom Zoll Lahnstein (Lanstein) erhalten sollen. Der dortige Zollschreiber erhält entsprechende Anweisung.

Sie und ihre Lehenserben sollen die Lehen mit truwen dinsten vnd eyden verdienen wie Mannlehenrecht und Gewohnheit dies besagen. Die beiden Lehen sind jeweils mit Zahlung von 200 Gulden ablösbar. Von der Lösungssumme muss jeder dem Erzbischof und seinem Stift 20 Gulden auf Eigengütern beweisen, die in größtmöglicher Nähe zu anderen erzstiftischen Gütern zu liegen haben. Für dieses Geld sind sie dann zu den gleichen Bedingungen weiterhin erzbischöfliche Mannen.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Erfurdensie feria secunda post Dominicam Oculi ... 1398.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 032 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4082 (Zugriff am 20.04.2024)