Mainzer Ingrossaturbücher Band 13
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StA Wü, MIB 13 fol. 030v [02]
Datierung: 20. März 1398
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Ausstellungsorte:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Johann II. von Mainz bestätigt, dass Landgraf Hermann von Hessen ihm, seinen Amtsnachfolgern und dem Stift Mainz Burg und Stadt Wolfhagen verpfändet hat.
Vollregest:
- Confirmacio privilegiorum et iurium facta illis de Wulffhagen que ab olim tempore lantgraviorum Hassie habuerunt.
[Erzbischof] Johann [II.] [von Mainz] bestätigt, dass Landgraf Hermann von Hessen ( Herman lantgrave zu Hessen) ihm, seinen Amtsnachfolgern und dem Stift Mainz (Mencze) Burg und Stadt Wolfhagen (Wulffhagen) für eine - hier nicht genannte - Summe Geldes verpfändet (verphendet, versezt unde verschrieben) hat. Dazu wurden Urkunden ausgetauscht.
Burgmannen, Bürgermeister, Rat und Bürger von Wolfhagen haben gelobt, dem Erzbischof gehorsam zu sein und sollen in all ihren Gnaden, Rechten und Freiheiten belassen werden, sofern diese dem Mainzer Stift nicht zum Schaden gereichen. Der Erzbischof will Burg und Stadt ebenso schützen und schirmen wie seine übrigen Schlösser.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.
- Datum Friczlarie quinta feria post dominicam Letare. [1]
Quellenkommentar:
[1] Die Einordnung der Urkunde in das Jahr 1398 ergibt sich aus der Stellung des Eintrags innerhalb des Ingrossaturbuchs.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Johann II. [Eb. 1396/97-1419] (Aussteller)
Ortsindex
- Wolfhagen [Hessen] : Burg (Nennung)
- Wolfhagen [Hessen] : Stadt (Nennung)
- Fritzlar : Stadt (Ausstellungsort)
Körperschaften
- Wolfhagen [Hessen] : Stadtverwaltung [Wolfhagen] (Empfänger)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 13 fol. 030v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4074 (Zugriff am 24.04.2024)