Mainzer Ingrossaturbücher Band 13

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StA Wü, MIB 13 fol. 029v [01]

Datierung: 1398

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johann II. von Mainz bekennt, dass Landgraf Hermann von Hessen ihm, seinen Amtsnachfolgern und dem Stift Mainz Burg und Stadt Grebenstein verpfändet hat.

Vollregest:

- Confirmacio privilegiorum et iurii facta illis de Grevenstein que ab olim tempore lantgraviorum Hassie habuerunt.

[Erzbischof] Johann [II.] [von Mainz] bekennt, dass Landgraf Hermann von Hessen (H(er)man lantgrave zu Hesse), ihm, dem Stift Mainz und seinen Amtsnachfolgern Burg und Stadt Grebenstein (Grevenstein) für eine - hier nicht genannte -  Summe Geldes verpfändet hat. Dazu wurden bereits Urkunden ausgetauscht.

Burgmannen, Bürgermeister, Rat und Bürger von Grebenstein haben gelobt, dem Erzbischof gehorsam zu sein und sollen in all ihren Gnaden, Rechten und Freiheiten belassen werden, sofern diese dem Mainzer Erzstift nicht zum Schaden gereichen. Der Erzbischof verspricht, Burg und Stadt ebenso zu schützen und zu schirmen wie seine anderen Schlösser.

- Datum Geismar sexta feria ante dominicam Letare [1]

Ein gleichlautender Brief wurde den Herren von Immenhausen ausgestellt.

Quellenkommentar:

[1] Einordnung der Urkunde in das Jahr 1398 ergibt sich aus der Stellung des Eintrags innerhalb des Ingrossaturbuchs.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 13 fol. 029v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4072 (Zugriff am 28.03.2024)