Böhmer/Will, Regesten (706-1288)

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BW, RggEbMz 01 Nr. 038

Datierung: Sommer oder Herbst 742 (1. April 743)

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Böhmer/Will, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Böhmer/Will verweist auf: Jaffé, Reg. Pontif. Nr. 1741 und Mon. Mog.116, Nr. 43; Vgl. Ann. Disib. in: Böhmer, Font. III, 173. (Epistola Zacharie pape ad Bonifacium Scottum, Moguntinum archiepiscopum, data kal. Apr. vicesimo quarto anuo regni Constantini, scilicet imperii eius anno secundo, indictione XI.) Hahn, Jahrbücher, Exkurs. V. S. 162 u. 163 und Historische Zeitschrift XVI, 425; Oelsner, Jahrbücher 47; Jaffé, Chronologie 405.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Papst Zacharias antwortet auf das Schreiben des Bonifatius vom Anfang des Jahres.

Vollregest:

Papst Zacharias beantwortet den Brief des Bonifatius an ihn vom Anfang des Jahres 742.

Er bestätigt die Gründung der Bistümer Würzburg, Büraburg und Erfurt, nachdem er ihm noch einmal zu bedenken gegeben, ob sich jene Orte auch zu Bischofssitzen eignen und besonders hervorgehoben, dass Bischofssitze nicht an unbedeutenden Orten errichtet werden sollten.

Zur Abhaltung einer Synode in Franken gibt er nicht nur die Erlaubnis, sondern befiehlt es sogar und erklärt, dass unwürdige Bischöfe, Priester und Diakone in keiner Weise geduldet werden sollen.

Dass er bei seinen Lebzeiten einen Nachfolger erwähle, sei gegen die kirchliche Regel und die Vorschriften der Väter: doch dürfe er, sobald die letzte Stunde nahe, praesentibus cunctis einen Nachfolger bezeichnen, der dann in Rom die Weihe zu empfangen habe. Doch bemerkt er hierzu: Quod nulli alio concedi patimur, quod tibi, caritate cogente, largiri censuimus.

In Bezug auf Eheschließungen möge er nie glauben, dass von dem apostolischen Stuhl Bestimmungen gegen die Lehre der Väter und gegen die Canonen ausgingen. Die heidnischen Gebräuche in Rom habe er, seitdem er die Stelle des Apostels vertrete, abgeschnitten und er wünsche, dass auch er auf gleiche Weise predige. Im Übrigen möge er sich an die hl. Canonen halten und in schwierigen Fällen ihn um Rat fragen.

Unter den lebhaftesten Versicherungen großer Liebe ermahnt er ihn, in seinem Werk fortzufahren, um dessen Vollendung er die Güte Gottes und den Beistand des heiligen Petrus anflehe.

- D. kal. Apr. imp. Constantino a. 24, post cons. eius a. 2, ind. 12.

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Zitierhinweis:

BW, RggEbMz 01 Nr. 038, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4807 (Zugriff am 29.03.2024)