Böhmer/Will, Regesten (706-1288)

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BW, RggEbMz 17 Nr. 001a

Datierung: (13.-25.) Januar 975 - 23. Februar 1011

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Böhmer/Will, Regesten

Weitere Überlieferung:

Böhmer/Will, Regesten S. XXXVII-XLIII

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Einleitende Bemerkungen Böhmers und Wills zu Erzbischof Willigis.

Vollregest:

Wenn auch nichts Näheres über die Herkunft Willigis' überliefert wurde, so besagen die Worte Thietmars multis ob hoc vilitatem sui generis rennuentibus (Vergl. Regest. 1.) doch deutlich genug, dass in ihm kein Sprössling eines angesehenen gGeschlechts, wie es bei vielen seiner Vorgänger der Fall war, die wichtigste Stelle im Reich und in der deutschen Kirche erhielt. Diese ungewöhnliche Erscheinung erregte gewiss die Aufmerksamkeit der großen Menge und es begreift sich leicht, dass sie im Mund des Volkes zu einer Quelle von Sagen wurde. So erzählt Thietmar: Qualiter autem hunc pastorem futurum divina pietas presignaverit, non est silendum. Huius mater quamvis paupercula, tamen, ut in sequentibus apparet, bona, dum eundem in utero portaret, vidit per somnium, quod sol e sinu suimet fulgens totam radiis flammantibus repleret terram. Et in ea nocte qua haec talem peperit infantem, simili procreacione totum hoc iumentum, quod ipsa in domo sua habuit, quasi gratulabundum dominae respondit. Ille, qui tunc natus est, sol erat, quia sanctae predicationis suae radiis corda multorum a Christi caritate torpentium illuxit. Et idcirco in eius nativitate masculini sexus mirabilis maltitudo gignitur, quia vir Dei ad salutem patriae totius summa predestinatione regnaturus exoritur. Felix mater, quam Dominus pre ceteris contemporalibus suis in tantum visitavit, ut prolem nobilioribus coequalem vel etiam nonnullis meliorem pareret, et ostensae sibi visionis spem oculis et re ipsa veram esse probaret. Zu den berühmtesten Sagen des Mittelalters gehört diejenige von der Herkunft des Erzbischofs Willigis von einem Fuhrmann. Neuestens hat ein Recensent von Guerrier's Offic. et mirac. Willigisi in v. Sybel's hist. Ztsch. XXIII, 214 den Versuch gemacht, diese Sage durch die obige Stelle Thietmars (Et in ea nocte - dominae respondit.) zu stützen, indem er ausführt, »dass sie augenscheinlich auf einem Boden beruhe, der für das Fuhrmannsgewerbe des Vaters ganz unverwerfliche Argumente aufweise.« Noch beweisfähiger für eine niedere oder vielmehr arme Herkunft unseres Erzbischofs erscheint uns die Nachricht Thietmar's, dass ihn Bischof Volcold von Meissen wie einen Sohn ernährt habe (Hunc enim pro filio episcopus nutriit, et cum ad eoas ordinaretur regiones, secundo Ottoni, cui magisterio prefuit, diligenter vice sui habendum commendavit), wofür er sich in hohem Grade dankbar erwies, indem er für den Unterhalt Volcolds sorgte, als dieser in Not geraten war. (Hoc semper iste in animo tenuit, ac maximo honore cognovit, et tunc adprime, cum sibi fuit necesse; et in Erpesfordi, quo ipse desideravit, procurari eundem sumopere jubet). Vergl. unten Nr. 44 z. j. 984.

Von der höchsten Bedeutung für die Entscheidung der Frage über die Abstammung unseres Erzbischofs sind zwei Stellen im Officium Willigisi. ed. Guerrier. Die eine steht S. 7 in Respons. offic. Confessor dei Willigisus humilis prosapia virtute pollebat et sapientia, die andere befindet sich S. 12 in Lect. I. Qui, cum hujus mundi naufragio crebro quateretur, divina cooperante gracia, virtutum laudibus conscendit ad culmen pontificatus, non tantum hauriens ab excelsis gradibus honorum precii, quantum illis decoris infundens proprii. Hic itaque famulus Dei humilis tum prosapia tum per merita virtute pollebat et sapientia, qua illuminata ecclesia celesti coruscat patria. Hier glauben wir die jedenfalls nicht uninteressanten Bemerkungen Bodmanns »De rota Moguntina,« welche derselbe in sein jetzt auf der bischöflichen Bibliothek zu Mainz befindliches Exemplar von Oetters »Wöchentliche Wappenbelustigung« eingeschrieben und auf welche Falk (Liter. Handweiser Nr. 59 Spalte 393 und Katholik. 1869. Abthlg. I, 221.) zuerst aufmerksam gemacht hat, nach einer mir durch meinen Freund Friedrich Schneider in Mainz besorgten Abschrift wörtlich mitteilen zu sollen: De rota Moguntina

Was Ayrmann, Estor, Oetter und andere neuere vom Ursprung und Bedeutung des Rads im Erzstift Mainzischen Wappen gesagt, sind lauter Fabeln und Hypothesen. Richtig ist es, dass Willigis keines Wagners Sohn, noch der erste gewesen, der ein Rad geführt oder dergleichen gemahlt; die Fabel aber, dass er eines Wagners Sohn gewesen sei, kam im XII. Jahrhundert auf, und da damals die Stifter anfingen, sich Landeszeichen zu erwählen, so machte man, ohne die Sache erst kritisch zu untersuchen, die Fabel zur Wahrheit und nahm das Rad zum Wappen an. Es ist möglich, dass man in der Folge dem Wappen eine mystische Bedeutung beigelegt, und die Erzbischöfe nach der Urkunden-Formel: currum Ecclesiae Moguntinae aurigare etc. auf diese Mystik alludiret haben; die Erzbischöfe von Mainz waren im ganzen Franken primates; dieser fränkische Primat war mit den grössten Vorrechten und Freiheiten verbunden; dass aber das Rad ein Symbolum der geistlichen oder weltlichen Macht der Franken gewesen, ist unerwiesen. Soviel aber ist wahrscheinlich, dass die rote und weiße Farbe, die Nationalfarbe der Franken war, und solche ex capite primatus francici adoptiert worden. Auf Münzen erscheint das Rad früher, als in Siegeln. Erst im XII. Jahrhundert zu Ende und besonders im XIII. führte man es im Stiftspannier, und auch die höheren Ministerialen und Amtsräte adoptierten es als Amtszeichen in ihrem Wappenschild. Es bekamen es auch einige Städte, z. B. Fritzlar halb, Miltenberg, u. s. w. und späterhin auch kleinere; die meisten Städte führten aber einen Bischof, z. B. Fritzlar, Amöneburg, Bingen u. s. w. oder den heil. Martinus, - oder ein bloßes Rad. - Mainz führte 2 Räder mit Achse, (welche oft als ein zwischen 2 Räder gesetztes Kreuz erscheint) und bestätigt die mystische aurigationem currus. Wahrscheinlich haben die Münzgraveure zuerst diese unhistorische Legende durch ihre Stempeln in die Welt geschickt und nachher hat man sie publice per sigilla, vexilla u. a. monumenta des unkritischen Mittelalters comprobirt, und so bis anher überliefert, weil man der Ehre des Altertums nichts entziehen wollte.

Noch mehr als wahrscheinlich ist aber, dass das erste Stiftszeichen unsers Vaterlandes eine Crux sphragistica maltese cross gewesen, welche, indem man sie mit einem Nimbus versehen, die Form eines Rads ganz natürlich hervorgebracht hat. In dieser Zeichnung habe ich anno 1784 ein wahres maltese cross noch an dem Giebel der Domkirche dahier zu Mainz gesehen. In der nämlichen Form steht das Typarium Imperii, (welches nichts, als des Reichs-Erzkanzlers-Stiftszeichen gewesen) auf dem Gemälde (bei Schwarz, Diss. de S. R. J. Archiscutifero, v. Erzschildherrnamte.) und zu dessen fernerer Erläuterung dient (Allegranza, Diss. de Monogrammate D. N. J. C. et usitatis ejus effingendi modis. (Milan. 1773. 4.) Den Nimbum haben die Alten fast jederzeit um das gesetzt, wie Lipsius, Gretserus, Nikusius, Bartholingus u. a. bemerkt haben. Die nämliche Crux sphragistica erscheint schon in Nummis der Griechischen und Römischen Kaiser, - in Diptychis, picturis, missivis u. a. im Vatican.

Der Hypothesis, dass es Crux decupata gewesen, obstiret, dass keine ratio idonea ex historia für das Erzstift Mainz pro firmanda hac decussatione angegeben werden kann. Die allerältesten Münzen und Siegel begreifen auch allezeit nicht 6 (wie heutzutage) sondern 8 radios d. i. die 8 Kreuzseiten, welche man hernach saec. XII. et XIII. weil man das Ganze für ein Rad angesehen, mit dicken Punkten in der Mitte bezeichnet und dadurch zu Speichen gebildet hat. Accedit, dass alle geistlichen Fürsten ein † im Wappen geführt (nur jene ausgenommen, so erst im XIII. u. XIIII Jahrhundert solches angenommen haben); besonders war dies der Fall der 3 geistlichen Erzkanzler, deren Typarium zugleich das Reichstyparium vorstellte. Die Analogie Currus Dei gründete sich wahrscheinlich auf die Anspielung eines Rads, und weil, man mochte es umdrehen, wie man wollte, immer ein Kreuz zum Vorschein kam. 

Die Farben in den Siegeln entscheiden hier nichts, weil diese durchgehends erst spätere Erfindungen sind, seitdem man Wappenbilder in die Schilde gesetzt hat. Dass Willigis von geringer Herkunft gewesen sei, ist weder erweislich noch wahrscheinlich. Das älteste Monument, so hieher diensam ist, ist der im Archivo ecclesiae collegiatae S. Stephani befindliche uralte, auf Pergament geschriebene kleine Codex, welcher das Officium b. Willigisi enthält. Er ist in gr. 8, enthält 37 Blätter und gehört in das XII. saeculum, (wie Kenner aus der beiliegenden Schriftprobe finden werden.) Er ist mit einer Stiftsauthentik abgedruckt unter dem Titel: Officium vetustissimum in quo vita et miracula beati Willigisi confessoris atque pontificis recensentur. Ex aliquot manuscriptis bibliothecae et archivii insignis Coll. Ecclesiae S. Stephani transsumptum. Moguntiae typis Christophori Küchleri, typographi aulici 1675. 8°. In diesem mir a. 1799. m. Mayo communicirten und von mir genau durchgesehenen Codice zeigt sich nun, dass pag. 6. in der responsoria confessor dei Willigisus humilis prosapia etc. die 3 Buchstaben hum sehr elendig interpolirt, und statt des nob gesetzt worden seien. Die Schrift sieht folgender Gestalt aus: (Folgt das Facsimile). Das n hat der Interpolator stehen gelassen und am ersten Strich es oben, am zweiten aber unten geschwänzt, das u ist erbärmlich eingezwängt, und das m hat fast gar keine Gestalt; bei dem letzten Strichlein hat der Interpolator noch ein Stück vom b benützt und sieht man die Rasur sehr deutlich. [S. Falk's Mittheilungen über die Rasur. a. a. o.] Pag. 10 bekommt die nämliche Interpolation, wo der Interpolator das n zu einem h gemacht, von dem o den einen Strich wegradirt und zu einem v gemacht, das b aber gar wegradiert und dagegen ein geradeckrechtes m eingeschoben hat, folgende Gestalt: (Folgt das Facsimile). Die Rasur in dieser Stelle wird auch aus dem Context klar; denn es hat geheisen: hic itaque famulus Dei nobilis tum prosapia, tum per merita. Da es aber jetzt heist humilis, so macht der Interpolator dem Willigisischen Verdienste ein schlechtes Kompliment. Der nämliche Interpolator hat endlich pag. 17 unten am Rande folgende Glosse hingeschmiert: Nota, quod iste Willigissus fuit filius aurige in Saxonia de Schoneck natus, et quia humilem progeniem habuit in suo thalamo ornato grossis litteris scribi jussit seu fecit, cujus ipse clauem sub diligenti custodia seruans introire solus consuevit et legere scripturam que talis erat. Willigisse, Willigisse, vnde veneris recole. Et usque huc habentur due rote quasi aratri in vexillo maguntino. Et idem Willigissus obiit anno domini m. VI. Idem sanctus Willigissus consecravit in regem Heynricum secundum ducem bauarie apud Maguntiam. Diese Glossa ist unstreitig die Faust des XIII. Jahrhunderts, folglich ein Beweis, dass man damals diese Legende von Willigisens Herkunft in den Gang gebracht, ja sogar die echtesten Proben des Gegenteils geflissentlich (wie in diesem Codice geschehen ist) corrumpiert und obliteriert habe, um jener Fabel ein Gewicht zu geben. Dass inzwischen der Interpolator zu dieser Interpolation durch die Stelle in der Compilatione chronologica (bei Pistorius Script. rer. Germ.) verführt worden sei, erhellt daher, weil er sich sogar der nämlichen Worte derselben bedient hat.

Albericus in seinem Chronicon ist der erste im XIII. Jahrhundert, welcher die Fabel aufgebracht hat, Willigis sei Wagnerssohn; ihn schreibt Sifridus presbyter Sec. XIV und die Compilatio chronologica mit den nämlichen Worten nur ab. Dass übrigens Willigis ein demütiger Mann, wie es einem geistlichen Oberhirten gebührt, gewesen sei, ist wahr. Zu seiner Wahl (od. postulation) war ihm ein gewisser Domherr besonders behilflich und bezieht sich darauf Willigisi Brief an denselben, welcher vor dem besagten officio steht, worin er sich um seine Verwendung sehr nachdrücklich bewirbt und ihm Dank sagt. Das Officium b. Willigisi rührt vom Dompropst Hartmann Saec. XII, welcher es ex mandato Henrici fertigte; darauf alludiren die 2 alte Picturae in dem obgedachten Codice, welche in dem Impresso Kuchleriano in Kupfer gestochen zu sehen sind. Bodmann. »Wir zweifeln nicht, dass in dem Original des Officium Willigisi an den beiden fraglichen Stellen Korrekturen vorhanden sind und halten namentlich die zweite Stelle für corrumpiert, allein in beiden verlangt der Sinn im Ganzen doch offenbar die Lesung humilis und nicht nobilis.« Unverkennbar soll ein Gegensatz zwischen humilis prosapia und virtus et sapientia zum Ausdruck kommen. An der zweiten Stelle wird die humilis prosapia noch durch das naufragio crebro quateretur umschrieben, und scharf genug wird es betont, dass Willigis durch eigenes Verdienst die hohe Stufe des erzbischöflichen Sitzes erreicht habe. Der Schlussatz ist allerdings sprachlich inkorrekt und bedarf einer Emendation, auf welche wir uns jedoch hier nicht einlassen wollen. Wir sprechen vielmehr den Wunsch aus, dass die ganze Kontroverse zum Gegenstand einer ausführlichen Untersuchung gemacht werden möge. Mit der Sage von Willigis' Herkunft von einem Fuhrmann ist auch die Erklärung des Mainzer Wappens, eines weißen Rades im roten Feld, in Verbindung gebracht worden. Hierüber handelten sehr gründlich: Ossenbeck, De Willigisi Vita etc. S. 5-9, Euler in seinem Willigis S. 5-10, Guerrier, Officium et miracula S. Willigisi. S. 15 flgde, weshalb wir hier bloß erwähnen, dass die Nachrichten von der besagten Abstammung des Erzbischofs nur bis ins 13. jahrhundert zu verfolgen sind. (Sigfrid Presbyter). Das Mainzer Rad kommt zuerst im Jahr 1294 in der Urkunde des Erzbischofs Gerhard II. vor. (Guden, C. d.I, 879). Nicolaus de Siegen Chron. eccles. (aus dem Ende des 15. Jahrhdts) ed. Wegele in: Thüring. Geschichtsquellen II, 204 schreibt: Hic Willigisus fuit filius currificis et deo devotus. Fuit enim progenie humilis, quia pater suus rotas facere consuevit. Qua ex causa quidam emuli pontificis devoti eidem in derisum rotas sibi depinxerant, quasi dicerent, hic est vel fuit filius currificis, non de nobili genere progenitus. Quod vir humilis et deo gratus intelligens, fecit sibi in thalamo sive cubiculo suo depingere rotas pulchras atque ornatas et grossis literis circa sic depingere fecit atque conscribi: Willigis, Willigis, recole unde veneris. Et ideo frequencius, quando suam cameram intravit, ad seipsum dixit: Willigis, Willigis, dedenke, vo fan de kummen bist, id est de qua progenie. Unde mos inolevit, et inde evenit, quod ecclesia sancta Moguntina in armis suis rotam portat, similiter in clipeo atque bannerio. Et sic evenit, quod emuli fecerunt viro probo humili et sancto in confusionem, cessit sibi in perpetuum honorem; nam revera iuxta veritatis sentenciam, qui se humiliat, exaltabitur. Erfordia, que se scribit et nominat dilectam et quodammodo unicam filiam sancte matris Moguntine ecclesie, similiter rotam portat in armis et inprimit in denariis suis. Aus der hierher gehörigen Literatur erwähnen wir noch: Fuchs, Gesch. v. Mainz. II, 106; Das Rad schon zu Zeiten der Römer Wappen v. Mainz; Westphalen, De rota Willegisi filii vulgo hamoxurgi, contra Serrarium etc. In dessen Miscellae exercitatt. Halae 1722; Ayrmann, Chrph. Fried. Commentatio de rota Mog. archiepiscopatus insigni. Giessae 1745, 1747; Severus, De rota sanctae Mog. sedis insigni. In: Schunk's Beitr. z. Mainz. Gesch. I, 146; Estor, Verbesserte Heraldik. Giesen 1728; Maynzisches Rad, woher es entstanden. In Köhler's Münzbelust. IV, 337; Oetter, Erläuterung des erzbischöfl. Mainz. Wappens, oder Untersuchung der Frage: aus was für Ursachen das Erzstift Mainz ein Wappenrad zu seinem Sinn- u. Wappenbild erwählt hat. In dessen Wappenbelustigungen St. 3. Augsburg 1762; Colland, Was das Churmainz. Wappen eigentlich vorstellen soll? Untersuchungen über einige streitige Materien das Churmainz. Staatsrecht etc. betr. Erfurt 1770; Hermann, Wappen u. Siegel der Stadt Erfurt. in: Mittheilungen des Ver. f. d. Gesch. u. Alterthumskunde von Erfurt. Heft I; Felix Liebrecht in der recension von Guerrier, Vita etc. S. Willigisi. in: Göttinger gelehrte Anzeigen. 1871. I, 112.

Wenn man Schöningen in Braunschweig als den Geburtsort Willigis' nennt, so fehlt es für diese Annahme ebenso an einem strikten Beweis, wie für seine Abstammung aus Sachsen überhaupt; (vergl. unten das Epitaphium des Erzbischofs an dem Turm der Stephanskirche zu Mainz.) doch verdienen die vorhandenen indicien immerhin so lange, als sie nicht durch anderweitige authentische Nachrichten entkräftet werden, einige Beachtung. (Vergl. Ossenbeck a. a. o. 4 u. 5; Euler a. a. o. 3 u. 4.) Von der Erziehung und den Studien des Erzbischofs ist weiter nichts bekannt, als dass er - wie bereits erwähnt - wohl schon in früher Zeit an dem nachmaligen Bischof Volcold von Meißen einen Gönner gefunden hatte, der ihn auch der Gunst König Ottos II. empfahl; ein Lehrer dieses scheint er nicht gewesen zu sein. (Vergl. unten Nr. 44 die Stelle aus Thietmar's Chronik und dazu Guerrier, Officium et miracula S. Willigisi. Einleitung S. 5, wo es heisst: »Man kann nämlich mit Leibniz daraus den Schluss ziehen, dass der Erzieher Otto's II Folkold, als er zum Bischof von Meissen ernannt worden war, den jungen Willigis dem Könige zu seinem Nachfolger empfahl, oder mit mehr Wahrscheinlichkeit den Ausdruck vice sui habendum commendavit für eine einfache Empfehlung ansehen.« Siehe auch Waitz, Verfassgsg. VI, 209 u. 300.)

Eine Stufe der hohen Würde, zu welcher Willigis emporstieg, war die Stelle eines Kanonikers zu Hildesheim. (Leibnitz, SS. Rer. Brunsw. I, 769.) 

Die Zeit, wann er an den kaiserlichen Hof kam, fällt zwischen die Jahre 968 u. 971; im letzteren Jahre erscheint er zum ersten Mal als Kanzler in einer zu Ravenna am 1. Dezember ausgestellten Urkunde Ottos I. (Vergl. Stumpf, RK. nr. 498; Waitz, Verfg. VI, 281.) Von jetzt an hat Willigis den kaiserlichen Hof nicht mehr verlassen bis er den erzbischöflichen Stuhl von Mainz bestieg. Seine Geschichte vor dieser Zeit behandelt Ossenbeck l. c. 9-17. Die Erhebung Willigis' war offenbar das Werk K. Ottos II, der durch dieselbe einen Akt der Dankbarkeit übte, zugleich aber in dem mächtigen Metropoliten eine kräftige Stütze gewann. Willigis hatte in seiner Stellung als Erzkanzler für Deutschland und seit 1002 als Erzkanzler für Italien (Vergl. Ficker, Rainald von Dassel. 120; Stumpf, d. Reichskanzler II, 109; Ficker, Forschungen z. ital. Rechtsgesch. I, 315 und Bresslau, Die Kanzlei K. Konrad's II. S. 8. Note 5.) gewiss oftmals sein entschieden staatsmännisches Talent, seine Zuverlässigkeit und seine Hingebung an das kaiserliche Haus bewiesen, so dass der Mangel hoher Geburt durch den Adel des Geistes und Characters reichlich ersetzt ward, und der junge König legte durch die Erhebung seines reichbegabten und treuen Dieners einen unverkennbaren Beweis von Regentenklugheit ab. Alle Geschichtschreiber unserer Tage sind einig in der Anerkennung der Treue, die Willigis den drei Ottonen und Heinrich II. unverrückt bewahrte, und sein Antheil an der Größe und Macht der deutschen Nation unter Otto dem Großen kann nicht leicht unterschätzt werden. Auch darf man nicht daran zweifeln, dass Willigis es war, der das Reich zusammengehalten, als dasselbe nach dem Tod Ottos I. und wiederum nach dem Tod Ottos II. aufs schwerste bedroht war? Ausser den ruhmreichen Taten auf dem Gebiet des von seinem Einfluss geleiteten Reichsregiments müssen wir aber an Willigis auch sein rühriges Walten in kirchlichen Angelegenheiten bewundern. Wie viele Kirchen und Klöster hat er entweder neu gegründet oder aus dem Schutt wieder aufgeführt! Sein offenes Auge entdeckte an manchen Orten seiner Diöcese vorhandene Mängel und auch über das Wohl seiner Suffragansprengel hielt er Wache. Wie er aber von den Pflichten seines Amtes als geistlicher Oberhirte seinen Untergebenen gegenüber erfüllt war, so wusste er nicht weniger seine Rechte zu schützen, selbst auf die Gefahr hin, dem Wunsch des Papstes und des Kaisers entgegenzuarbeiten.

Dass ein Mann von dem Geist unseres Erzbischofs an der in seiner Zeit blühenden Pflege der Literatur Anteil genommen, darf als gewiss betrachtet werden, obgleich nur wenige Andeutungen hierüber vorliegen. So wissen wir z. b. dass er die Schrift des hl. Augustinus »De civitate dei« abschreiben ließ und die Abschrift emendierte. (S. unten Nr. 170). Das Interesse, welches er an den Schulen nahm, erhellt deutlich aus der Synode zu Mainz i. j. 976. (S. unten Nr. 13.) Am besten ist die Pflege der Kunst durch Willigis bezeugt. Wir erinnern nur an die ehernen Türflügel, welche er der Liebfrauenkirche schenkte, (S. unten Nr. 61), an das Kreuz Benna (S. unten nr. 97). Über »die sogenannten Willigiskelche im Mainzer Dom und ihre wahre Bedeutung« siehe Falk in: Kirchenschmuck Bd. XXIII (1868) Heft I, 14. und über sonstige »Willigis-Alterthümer.« in: Kirchenschmuck Bd XXVI (1869). Heft I, 11 flgde); Bock, Liturg. Gewänder. II, 103 u. 191. Wie unser Erzbischof gewaltig wirkte als Kirchenfürst und als weltlicher Regent, so zeichnete er sich auch aus durch eine umfassende Bautätigkeit und zwar beschränkte er dieselbe nicht auf Kirchen und Klöster, sondern er trug auch den Bedürfnissen des sozialen Lebens Rechnung, indem er Brücken bauen liess, eine über die Nahe und eine über den Main. (S. unten Nr. 168 u. Nr. 169).

Es erübrigt nunmehr, das Urteil über Willigis von Seite der zeitgenössischen oder wenig jüngeren Quellenschriftsteller, deren Zahl eine verhältnissmässig kleine ist, zu vernehmen. Bruno in der Vita Adalberti nennt ihn »gravis homo«; in der Vita Burchardi werden die »salutaris sapientia« und »nobiles mores Willigisi«« gerühmt; in den Ann. Disibod. wird Willigis als »memoria dignus«, in der Vita Meinwerci als »memoria dignissimus« beeichnet; Thangmar (Vita Bernwardi) und Wolfher (Vita Godehardi posterior) begleiten die Nachricht von seinem Tod mit »plenus dierum et bonorum etiam operum«; in der Vita Godeh. Prior fügt Wolfher der Todesnachricht den Zusatz bei »et celestis regni januas ut vere speramus post tam dignam satisfactionem intravit.« Der einzige Schatten, der aus den Quellenschriften auf Willigis' Tun und Walten fällt, steht mit dem Gandersheimer Streit in Verbindung. Dabei ist aber ganz besonders zu beachten, »dass - wie Giesebrecht in der Kaisergeschichte nachdrücklich hervorhebt - der einzige uns erhaltene ausführliche Bericht (über den Gandersh. Streit nämlich) von Thankmar, dem Lehrer und Biographen des Bischofs Bernward, des Hauptwidersachers des Erzbischofs in diesem Streit, herrührt, und dass dieser Thankmar selbst mehrfach als Advokat Bernwards im Verlauf der Sache hervortritt.«[2] Auch das Urteil Wolfhers über das Vorgehen unseres Erzbischofs in der Gandersheimer Sache kann nicht als unparteiisch angesehen werden, da er als Domherr der Hildesheimer Kirche angehörte; wenn er auch Willigis den Vorwurf macht: in hoc solo tantum periculose temerarius, so geschieht es doch nur, nachdem er ihn höchst rühmlich als vir certe in omni catholica pietate praeclarus geschildert. In der Handschrift des Officium vetustissimum, von welchem gleich noch die Rede sein wird, befindet sich eine Zeichnung von Willigis im bischöflichen Ornat und es ward dieselbe in Kupfer gestochen mit dem Officium von Volusius ediert. Bodmann, der ein geschickter Zeichner gewesen zu sein scheint, heftete eine von dem Original der Handschrift genommene Pause des fraglichen Bildes in sein auf der Stadtbibliothek zu Mainz befindliches Exemplar von Joannis, Rerum Mogunt. I, 553. Von Guerrier ward die Miniature in seiner Ausgabe des Officiums, durch Farbendruck vortrefflich reproduziert, aufs neue mitgetheilt. - Das Brustbild von Willigis ist das erste eines Mainzer Erzbischofs auf einer Münze. (Vergl. Leitzmann, Wegweiser auf d. Gebiete d. deutschen Münzkunde. 343.), sowie auch das erste auf einem Siegel zu unserer Kenntniss gekommene. (Würdtwein, N. subs. I, Einleitung XIV und XV, sowie die Abbildung Tafel I.) Über den Tod des Erzbischofs Willigis wird in einer urkunde des Erzbischofs Ruthard v. j. 1099 bemerkt, dass derselbe unerwartet eingetreten sei. (.. sed inopinata morte preventus, propositum suum ad effectum non perduxit. Joannis, Rerum Mogunt. II, 518.)

Was die Quellen zur Geschichte des hl. Willigis angeht, so sind zuvörderst die gleichzeitigen Annalen und Chroniken, sowie die sonstigen Materialien für die allgemeine Geschichte seiner Zeit in Betracht zu ziehen. Ferner sind von Bedeutung die zahlreichen Kaiserurkunden, in welchen er als Intervenient, Petent oder Zeuge genannt wird. Auch kommt er in sonstigen Urkunden und Briefen vor und mancherlei anderweitige Notizen geben Kunde über seine Tätigkeit. Endlich müssen wir einer besonderen Lebensbeschreibung des hl. Willigis gedenken: Vita antiquior Venerabilis Willigisi archiepiscopi. Ex insigni et vetusto MS. Bibliothecae Cathedralis Paderbornianae. Cuius faciei exteriori titulus erat: Vita venerabilis Willigisi. Dieselbe war lange Zeit verschollen und erst neuerdings ist sie wieder als Teil des bereits erwähnten Officium vetustissimum an das Licht gezogen worden. Sie will freilich nur die morales suetudines des Erzbischofs verherrlichen und ist demgemäß eine in schwungvollem Ton geschriebene Lobrede auf denselben. Der Verfasser dieses panegyrikus unterlässt es nicht, an mehreren Stellen sich als einen Zeitgenossen des großen Kirchenfürsten zu bezeichnen und seine nahen Beziehungen zu ihm als seinem Lehrer anzudeuten, und da die Schrift dem Abt Richard von Fulda gewidmet ist, welcher die Abtswürde von 1018-1039 bekleidete, so ist die Zeit der Abfassung der Vita als feststehend anzusehen. Da die Schrift auch nicht ein einziges historisches Factum enthält, sondern nur alle die Vorzüge und trefflichen Eigenschaften (Frömmigkeit, Klugheit, Geduld, Wohltätigkeit, Demut, Characterfestigkeit, Sittenstrenge, Kanzelberedsamkeit) des Mannes rühmt, dessen Verherrlichung es gilt, so findet sie weder eine Stelle unter den Quellenschriften der allgemeinen Geschichte, noch hat durch die Vergessenheit, in welche sie geraten war, die Geschichte unseres Erzbischofs in bezug auf wirklich historischen Stoff irgend eine Einbuße erlitten. Immerhin verdient die Lobrede als Elaborat eines Zeitgenossen unsere Aufmerksamkeit und wir glauben, dass Falk (Katholik 1869 I, 224-230.) dem Wunsche der Verehrer des gewaltigen Metropoliten und Staatsmannes entgegengekommen ist, wenn er ihnen die Vita antiquior venerabilis Willigisi in demselben Sinn wieder vorführte, in welchem sie der Verfasser derselben dem Abt Richard von Fulda dedicierte. Ebenso erschien es uns vom bibliographischen und literarhistorischen Standpunkt aus gerechtfertigt, eine kurze neuere Lebensbeschreibung des hl. Willigis Vita recentior S. Willigisi archiepiscopi et electoris Moguntini, reperta inter schedas reverendi et eximii domini Henrici Engels, decani colleg. eccl. S. Petri non ita pridem defuncti. durch einen neuen Abdruck wieder zugänglich zu machen. (S. Katholik, Jahrgang 1873. II Th. 6 Heft, S. 729.) Officium vetustissimum, in quo vita et miracula beati Willigisi, confessoris atque pontificis recensentur. Ex aliquot manuscriptis bibliothecae et archivii insignis colleg. ecclesiae S. Stephani transsumptum. Moguntiae, Typis Christophori Küchleri, typographi aulici. 1675 ist der Titel eines von Adolf Gotfried Volusius herausgegebenen, 53 Octavseiten umfassenden Büchleins, das unseres Wissens nur noch in einem einzigen, den Bollandisten zu Brüssel gehörigen Exemplar erhalten ist. Über dasselbe hat unlängst F. Falk in: Beiträge zur Biographie des hl. Erzbischofs Willigis von Mainz (Katholik 1869. I, 219-231.) gehandelt. Das eigentliche Officium, dessen Verfasser Dompropst Hartmann von Mainz (1142-1153) ist, trat neuerdings als Officium et miracula sancti Willigisi nach der alten Handschrift aus St. Stephan, welche sich jetzt auf der Universitätsbibliothek zu Moskau befindet, wieder hervor. Herausgeber ist W. Guerrier, Prof. der Geschichte an der Universität Moskau. Derselbe hatte von dem Druck aus dem jahre 1675 keinerlei Kenntnis. Diesem Officium vetustissimum sind in der Ausgabe des Volusius die beiden genannten Vitae, die antiquior aus dem Paderborner Manuscript, und die recentior aus den Papieren Engels, beigefügt. Über den anderweitigen Inhalt des Drucks von 1675 vergleiche unsere Anmerkungen zu der Ausgabe des Officium vetustissimum beati Willigisi aus dem Jahre 1675. (Katholik, Jhrg. 1873, II. Th. 715 flgde), wo wir besonders den Nachweis lieferten, dass der Herausgeber des Officium vetustissimum Adolf Gotfried Volusius war, dem in der neueren Zeit durch ein Missverständnis Heinrich Engels und Gamans mehrfach substituiert wurden, so dass das Officium unter drei verschiedenen Herausgebern in der Literatur des hl. Willigis erscheint. Aus der Publikation Guerrier's hat F. Liebrecht in seiner unten angeführten Rezension des genannten Werks (Gött. gel. Anz. 1870. Stück 3. S. 116-118) die Resultate bezüglich der Verehrung Willigis' als Mainzer Localheiligen zusammengestellt, deren Wiederholung an dieser Stelle passend erscheinen dürfte: Zu der Moskauer Handschrift zurückkehrend bemerke ich ferner, dass, nachdem der Herausgeber die Willigissagen erörtert, wobei jene nur eine negative Beweiskraft besaß, er im folgenden mit Hilfe derselben zu dem bestimmten Ergebnisse kommt, dass die besondere Verehrung des Mainzer Heiligen, deren ältestes Zeugnis bisher nur die ungewisser Zeit entstammende Grabschrift war, erst im Jahr 1147 ihren Anfang nahm und unter dem Erzbischof Heinrich I. eine bestimmte Form erhielt. Über die Entwicklung des Cultus ist jedoch nichts näheres bekannt, noch auch wann und von wem Willigis kanonisirt worden; denn die römische Kirche hat ihn als Heiligen niemals anerkannt und seine Liturgie befindet sich nicht im Breviarium Romanum; er ist also nur einer jener Lokalheiligen, deren Verehrung von der Kirche bloß geduldet wird.

Seinen Todestag, den 23. Februar, feiern die Mainzer Kirchen durch eine missa privata, die Stephanskirche aber, wo er begraben liegt, feiert ihn den darauffolgenden Sonntag durch eine missa solemnis.

Warum nun hat Rom seine Anerkennung versagt, wenn sie überhaupt gefordert wurde? Diese und andere hiemit verbundene Fragen müssen unbeantwortet bleiben und nur der Geschichte der Canonisationen überhaupt sucht der Herausgeber einige aufklärende Andeutungen zu entnehmen. Was die Liturgie anbelangt, so ergibt sich aus derselben, dass sie unter dem Einfluss des Domprobstes Hartmann sowie unter dem besonderen Schutz und vielleicht der Mitwirkung des Erzbischofs verfasst worden. Da nun letzteren im Jahre 1153 zwei päpstliche Legaten auf einer Synode seiner Würde entsetzten, weil er sich in der Handhabung der Kirchenzucht zu schwach und gegen den Papst ungehorsam erwiesen, so dürfen wir vielleicht gerade deshalb annehmen, dass jener Umstand die Veranlassung war, weshalb die Liturgie unter dem Nachfolger Heinrichs, Arnold, zu dessen heftigsten Gegnern Hartmann gehörte, beseitigt und später ganz vergessen wurde; denn die jetzt gebräuchliche, die der Herausgeber zum Vergleich hat mit abdrucken lassen, bietet nichts übereinstimmendes dar."

Hiezu bemerken wir noch, dass Willigis in dem Officium als venerabillimusbeatussanctus bezeichnet wird, während er in dem Breviarium Mog. nur beatus heisst.

Namensvarianten: Willigis, Willigisus, Wiligisus, Willighis, Willichisus, Villichisus, Wilgisus, Willegis, Willeghisus, Villegisus, Wilegisus, Willigistus, Willisus, Willissius, Willusus, Willigosus, Willegosus, Willigasus, Wilichus, Willikinus, Wilkinus, Wickigisus, Quillisus, Quillissius, Wuillisus, Wuilligisus, Guilligisus.

Quellenkommentar:

Christ. Schlegelii de codice Willigisano epistola. Anhang zu: Cyprianus, Catal. cod. manusc. biblioth. Gothanae. Lipsiae. 1714. Feller, Abhdlg v. d. Erzbischof v. Maynz Willigiso und von dessen Vaterlande. in: Allerhand hist. Anmerkungen bei Buder, Sammlung ungedruckter Schriften und Urkunden. 473 flgde. Leipzig 1735. Stenzel, Geschichte Deutschlands unter den Fränk. Kaisern. Leipzig 1827 u. 1828. Ossenbeck J. H., De Willigisi archicancellarii regni Germaniae et aei Mog. vita et rebus gestis commentatio historica. Monasterii. 1859. Carl Euler, Erzb. Willigis in den ersten Jahren seines Wirkens. Naumburg 1860. Giesebrecht KG. Bd I u. II. (3 Aufl.) Gehle Franziscus, De s. Bernwardi, episc. Hildesh., vita et rebus gestis. (Dissert. inaug.) Bonnae 1866. W. Guerrier, Officium et miracula sancti Willigisi. Moscau und Leipzig. 1869. (Ausführliche recensionen dieser schrift finden sich in: Reusch, Theolog. Literaturblatt. 1869 Nr. 22 von Falk; in Heidelberger Jahrbücher 1869 Heft VIII, 599 von Wattenbach; in Sybel's historischer Zeitschrift XXIII, 211 flgde; in: Göttinger gelehrte Anzeigen. 1870. I, 110-118. von Felix Liebrecht.) Falk, Zur Geschichte der Verehrung des h. Willigis. in: Katholik. 1871. I, Heft IV, 499 flgde. Rheinischer Antiquarius II Abthlg., XVIII, 417-507 (bearbeitet von Weidenbach.) Jahrbücher des deutschen Reichs unter Heinrich II. von Sigfrid Hirsch. Bd I (mit Ergänzungen von Usinger), Bd II (vollendet von Pabst) Berlin 1862 u. 1864.

Fußnotenapparat:

Neuestens sprach sich V. Beyer (Zur Geschichte des Gandersheimer Streites. in: Forschungen zur deutschen Geschichte. XVI, 178 flgde) entschieden zugunsten der bis jetzt allgemein für unecht gehaltenen Urkunde K. Heinrichs II aus (Stumpf, RK. Nr. 1572; Willigis, Regesten. Nr. 154.) und bezeichnete (S. 192) dieses merkwürdige und interessante Diplom als »eine für die Entscheidung des Gandersheimer Streites durch Heinrich II historische Quelle ersten Ranges, die es uns ermöglicht, ein nicht durch Parteilichkeit getrübtes Bild von jenem denkwürdigen Ereigniss zu entwerfen.«

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Keine

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Zitierhinweis:

BW, RggEbMz 17 Nr. 001a, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21653 (Zugriff am 28.03.2024)