Böhmer/Will, Regesten (706-1288)

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BW, RggEbMz 11 Nr. 001a

Datierung: 913 - 1. Dezember 926

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Böhmer/Will, Regesten

Weitere Überlieferung:

Böhmer/Will, Regesten S. XXXI

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Einleitende Bemerkungen Böhmers und Wills zu Erzbischof Heriger.

Vollregest:

Über Herigers Lebensumstände vor seiner Erhebung auf den erzbischöflichen Stuhl von Mainz ist nichts bekannt. Wenn er noch neuerdings als »Abt von Fulda« bezeichnet wurde (Giesebrecht, Kaisergesch. I, 195. 3 Aufl. Rintelen in: Forsch. z. d. G. III, 346.), so entbehrt diese Annahme jedenfalls der Beglaubigung und rührt vielleicht von einer Verwechslung mit Herigers Nachfolger, Hildibert, her.

Gleich seinem Vorgänger Hatto übte er auf König Konrad unzweifelhaften Einfluss aus und die unter ihm gehaltene Synode zu Hohenaltheim (im Ries bei Nördlingen) zeigt durch die auf ihr gefassten Beschlüsse, dass er gern bereit war, durch die Kraft der Kirche das Königtum gegen seine Widersacher zu schützen. Wie die Reihe der chronikalischen Aufzeichnungen über die Zeit Konrads I. und Heinrichs I. überhaupt sehr unbedeutend ist, so fehlt es an solchen auch für Erzbischof Heriger. Doch genügen die wenigen urkundlichen Nachrichten, welche wir über ihn haben, um in sein politisches Wirken unter den genannten beiden Königen wenigstens etwas Einsicht zu gewinnen. Am deutlichsten tritt dasselbe durch die Verhandlungen und angedeuteten Beschlüsse der Altheimer Synode hervor, aber auch die Versammlungen zu Koblenz und zu Bonn legen dafür klares Zeugniss ab.

Namensformen: Herigerus, Herger, Hereger, Hirigerus, Hurgerus

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Keine

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Zitierhinweis:

BW, RggEbMz 11 Nr. 001a, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21647 (Zugriff am 19.04.2024)