Böhmer/Will, Regesten (706-1288)

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BW, RggEbMz 14 Nr. 004

Datierung: 955

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Böhmer/Will, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Böhmer/Will, Regesten mit Verweis auf: Jaffé, Reg. pontif. Rom. nr. 2815. u. Mon. Mog. 345 (Epist. Mog. nr. 17.)- Vergl. Gfrörer, Gregor VII. Bd.I,254; Dierauer, Ruotger u. der Aufstand von 953. in: Büdinger, Untersuchungen etc. II, 47.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Papst Agapit II. bestätigt Erzbischof Wilhelm alle Gewalt, welche seine Vorgänger den früheren Inhabern des Mainzer Stuhls eingeräumt hatten.

Vollregest:

Papst Agapit II. bestätigt ihm auf sein Ansuchen alle Gewalt, welche seine Vorgänger den früheren Inhabern des Mainzer Stuhles eingeräumt hatten. Namentlich verleiht er ihm das Vicariat des apostolischen Stuhles in Germanien und Gallien und erlaubt ihm daselbst nach Belieben Synoden zu halten. Auch erteilt er dem Mainzer Stuhl das Vorrecht, dass ein von ihm zugesprochenes Ehrenamt von niemand angetastet werden darf, selbst bei Strafe des Anathems. 

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Keine

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Zitierhinweis:

BW, RggEbMz 14 Nr. 004, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/10954 (Zugriff am 29.03.2024)