Böhmer/Will, Regesten (706-1288)
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BW, RggEbMz 13 Nr. 005
Datierung: Zwischen 937 und 939
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Archiv: Böhmer/Will, Regesten
Weitere Überlieferung:
- Böhmer/Will, Regesten, mit Verweis auf: Reg. Pontif. nr. 2766; auch: Jaffé, Mon. Mog. 336, (Epist. Mog. nr. 14.); Vergl. Falk, Mainz u. seine Stellung u. s. w. in: Ztsch. d. Ver. f. Rhein. Geseh. u. s. w. III, Heft 2, S. 101.
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Papst Leo VII. ernennt Erzbischof Friedrich auf sein Ansuchen zum Vikar und Gesandten des römischen Stuhls für ganz Germanien ...
Vollregest:
... damit er die Kleriker und Mönche, welche die kirchliche Regel überschreiten, kraft des apostolischen Ansehens bestrafen und auf den rechten Weg zurückführen könne. Bezüglich der Juden, welche sich nicht zum christlichen Glauben bekennen, erlaubt er ihm, dieselben aus seinen Gebieten auszutreiben, dagegen verbietet er, dieselben ohne ihren Willen und Wunsch zu taufen.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Papst: Leo VII. [936-939] (Aussteller)
- Mainz: Friedrich [Eb. 937-954] (Empfänger)
Ortsindex
- Germanien : Landesbezeichnung (Nennung)
Körperschaften
- Rom : Heiliger Stuhl (Nennung)
- Reich : Judenschaft [Reich] (Nennung)
Zitierhinweis:
BW, RggEbMz 13 Nr. 005, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/10842 (Zugriff am 29.03.2024)