Böhmer/Will, Regesten (706-1288)
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BW, RggEbMz 10 Nr. 031
Datierung: 900
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Archiv: Böhmer/Will, Regesten
Weitere Überlieferung:
- Böhmer/Will, Regesten, mit Verweis auf: Lazius, Comment. Reipbl. Rom. 1281: Ulmann, Altmähren. II, 296: Goldast, Comm. de regn. Boh. I app. 5: Balbinus, Misc. hist. Boh. Dec. I, 6, 5; Lünig, Reichsarch. XIX, 204; Gewold, Append. ad Chron. Reiehersp. 20; Dobner, Annal. Hagec. III, 348; Hansiz , G. s. I, 178: Hund, Metrop. Salisb. I, 32: Ludewig, Script. rer. Germ. II, 363: Fejer, Cod. dipl. Hung. 1, 235: Boczek, Cod. Mor. I, 64; Erben, Reg. Boh. I, 24; Watterich, Pontificum Rom. vitae. I, 658; Wattenbach, Beiträge zur G. d. christl. K. in Mähren u. Böhmen. 32. Neuerdings mehrfach angefochten, aber auch verteidigt. Vergl. Dümmler. II, 393 Note 2 und Dammert II, 48 flgde., der hier eine besondere Berücksichtigung verdient, wenn auch seine Ausführung der gegenteiligen von Heidemann (S. 19 u. 20), die gleichzeitig mit jener erschien, erheblich nachsteht: Hirsch, Jhrbb. d. deutsch. R. unter K. Heinrich II. (Excurs III von Usinger S. 430); Binterim u. Floss, Supplem. concil. German. 4; Giesebrecht, KG. 1, 804: Büdinger, Oester. Gesch. I, 280: Stein, K. Konrad I v. Franken. 128 spricht sich ausführlich zugunsten der Echtheit des Schreibens aus; Quitzmann, Die älteste G. d. Baiern. 376; Dünnler, in Sybel's Hist. Ztsch. XXIX, 461.
[Verdächtige Urkunde]
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Hatto schreibt gemeinsam mit seinen Suffraganen an Papst Johann IX über die mit Einwilligung des ganzen Volkes geschehene Wahl Ludwigs zum Römischen König.
Vollregest:
Derselbe sei zwar noch sehr jung (parvissimus), doch sei man dem Herkommen gemäß bei dem Königsstamm geblieben, damit das Reich nicht auseinanderfalle. Da jedoch dieses ohne seinen Befehl und Erlaubnis geschehen musste, weil der Weg zum hl. Stuhl durch die Ungarn versperrt war, so bitte er jetzt diese Handlung durch seinen Segen zu bekräftigen. Zugleich meldet er die Klagen der bayerischen Bischöfe darüber, dass die Mährer, ein gegen die fränkische Herrschaft rebellisches Volk, sich rühmen,von den bayerischen Bischöfen getrennt worden zu sein und einen eignen Metropoliten vom Papst erhalten zu haben: die bayerischen Bischöfe sollen auch beim Papst verleumdet worden sein, wogegen sie Hatto in Schutz nimmt. Er bittet wiederholt, der Papst möge den Übermut der Mährer durch Ermahnungen steuern.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Hatto I. [Eb. 891-913] (Aussteller)
- Papst: Johannes IX. [898-900] (Empfänger)
- König: Ludwig IV. das Kind [900-911] (Nennung)
Ortsindex
- Franken : Frankenreich (Nennung)
- Bayern : Region (Nennung)
- Ungarn : Region (Nennung)
Körperschaften
- Mähren : Mährer (Nennung)
- Bayern : Bischöfe in (Nennung)
Zitierhinweis:
BW, RggEbMz 10 Nr. 031, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/10759 (Zugriff am 23.04.2024)