Mainzer Ingrossaturbücher Band 1

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StA Wü, MIB 1 fol. 230v

Datierung: 24. Juli 1381

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 2 und Nr. 28 (Verweis auf: München Reichsarchiv. Mainz Erzstift VIIb f. 124 (Nr. 27) Die beiden Siegel hängen. 1. Siegel Henne ab Wolfeskele. 2. Siegel Clas Wolffiskele. - Friedensburg, Landgraf Hermann II, S. 49).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Die Brüder Johann und Clas von Wolfskehlen öffnen dem Mainzer Erzbischof Adolf ihren Teil der Burg Laufstadt.

Vollregest:

Per manus Petri Urhann.

Die Brüder Johann und Clas (Clos) von Wolfskehlen (Wolffskel) öffnen eingedenk der Gnade, die ihnen der Mainzer (zu Mentze) Erzbischof Adolf, Erzkanzler des Heiligen Römischen (romische(n)) Reiches in Deutschen (dutschen) Landen, ihr »lieber gnädiger Herr«, bisher erwiesen hat und künftig erweisen soll, auch im Namen ihrer Erben auf ewige Zeiten ihren Teil der Burg (schloss) Laufstadt (Lauffstadt). Der Erzbischof und das Stift Mainz (Mentze) dürfen sich aus der Burg heraus und in sie hinein gegen jedweden Gegner und zu allen Notwendigkeiten behelfen. Davon ausgenommen sind Aktionen gegen die Herren von Eppstein (Eppensteyn).

Die Herren von Wolfskehlen werden künftig nur solche Turmhüter, Pförtner oder Wächter auf der Burg anstellen, die diese Öffnungsverschreibung zu vor beschworen und beeidigt haben. Die Herren schwören und geben ihren Eid, diese Abmachung unverbrüchlich zu halten und kündigen beide ihre Siegel an.

- [...] geben … zu Arnspurg uff sant Jacobs abent der heiligen aposteln … 1381.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 1 fol. 230v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/450 (Zugriff am 29.03.2024)