Mainzer Ingrossaturbücher Band 1

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StA Wü, MIB 1 fol. 165v [01]

Datierung: 3. September 1380

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 2 und Nr. 27 (Verweis auf: RA Mü, Mz Domkap. fasc. 133. - Roth, Fontes rerum Nassoicarum I, S. 421 Nr. 72. - StA Würzburg, Lib. Reg. 5 fol. 54v. - Reg. Boica. X, 59. - Freyber (Regest). - Wagner, Wüstungen Prov. Rheinhessen 27. - Scriba, Regesten III, 342 Nr. 5041).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Raugraf Philipp II. öffnet Erzbischof Adolf I. seinen Teil der Burg Neuenbaumburg und seine anderen Burgen.

Vollregest:

Raugraf Philipp [II.], Herr auf der Neuen- (Nuwenbeymburge) und Altenbaumburg (Alten Beyburge) bekennt für sich und seine Erben, dass er dem Erzbischof Adolf [I.], seinen Nachkommen und dem Kapitel des Stiftes Mainz (Mentze) seinen Teil der Burg Neuenbaumburg (Nuwenbeinburg) und seine anderen Burgen öffnet, wie dies die Urkunden besagen, die darüber ausgestellt worden sind. Wird Mainz die Öffnung für Neuenbaumburg verweigert, kann es Raugraf Philipp [II.] mahnen, so dass er oder seine Erben dann binnen 14 Tage nach der Mahnung einen Teil der Neuenbaumburg so lange einräumen muss, bis Mainz die Öffnung nicht mehr verweigert wird. Geschieht dies nicht, kann Mainz ihm und seinen Erben den Turnosen und die 200 Gulden Geld, die Mainz ihm zu Ehrenfels (Erenfels) und zu Lahnstein (Lainstein) verschrieben haben, behalten, einnehmen und für sich verwenden. Dies verstoße dann nicht gegen die darüber ausgestellten Urkunden. Steht der Öffnung der Neuenbaumburg dann kein Hindernis mehr entgehen, fällt der Turnosen und die 200 Gulden wieder an ihn, den Raugrafen, zurück.

Raugraf Philipp kündigt sein Siegel an.

- Datum ... 1380 feria secunda ante Nativitatis beate Marie virginis.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 1 fol. 165v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/343 (Zugriff am 25.04.2024)