Mainzer Ingrossaturbücher Band 1

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StA Wü, MIB 1 fol. 095v

Datierung: 20. Mai 1375

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Anna, die Witwe des Brun von St. Leon verkauft eine Jahresgülte, die eigentlich jährlich der Anne von Talheim zusteht. Anna stellt der Anne nun Pfänder.

Vollregest:

Anna, die Witwe des Brun von St. Leon (Sant Lenen) hat eine Jahresgülte in Höhe von 5 Gulden gebräuchliches Geld (gut(er) und gebir swere genug von gulde) verkauft. Das Geld ist jedes Jahr am St. Martinstag [11. November] bzw. acht Tage davor oder danach der Anne von Talheim (Dalheim), der Witwe des Hans Greffe von Walddorf (Hans greffe von Waltdorff), und ihren Erben zu zahlen. Anne hatte ihr 50 Gulden geliehen.

Als Unterpfand stellt Anna von St. Leon all ihr Eigengut zu St. Leon und zu Malsch. Zahlt sie nicht wie vereinbart, können Anne von Talheim und ihre Erben ohne Hinzuziehung eines geistlichen oder weltlichen  Gerichts das Unterpfand in Besitz nehmen und damit nach Belieben verfahren. Anne darf bei Zahlungsverzug Wette [?] (wettug[?]) aufschlagen wie dies Speyerer (Spirer) Recht ist. Anna von St. Leon kann acht Tage vor oder nach St. Georgentag [23. April] die Schuld mit 50 Gulden ablösen. Anna von St. Leon kündigt ihr Siegel an, ebenso Ritter Johann von Sickingen und der Edelknecht Berenger (Berng(er)) von St. Leon.

- 1375 uff den Sontag als man singet Cantate nach den heilgen Ostern.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 1 fol. 095v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/323 (Zugriff am 29.03.2024)