Mainzer Ingrossaturbücher Band 1

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StA Wü, MIB 1 fol. 170

Datierung: 24. Juli 1391

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Die Ganerben zu Lindheim bekennen für sich, ihre Nachkommen und Erben, dass sie ihre Stadt Lindheim dem Konrad, erwähltem Erzbischof zu Mainz, seinen Nachfolgern und dem Stift Mainz für immer und ewig geöffnet haben.

Vollregest:

Gilbrecht Lewe von Steinfurt (Steynford) der Alte, Johann von Stockheim (Stogheim), Herman von Karben (Carben), Siegfried (Sifrid) von Lindau (Lindauwe), Eberhard (Ebirhard) von Hirschhorn (Hirczhorn), Herman von Hohenwiesel (Hoymwißil), Peter Kämmerer (Kemer(er)), Johann von Wolfskehlen (Wolfeskelle), Wilhelm von Dunge, Eberhard (Ebirhard) Weyse, alle Ritter, Eberhard von Fleckenbach, die Brüder Henne, Friedrich und Konrad von Ranberg (Ranb(er)g), die Brüder Wolff und Ruprecht (Ruprech) von Bommersheim (Bomersheymm), die Brüder Herman und Idelwiße von Fauerbach (Furbach) sowie Diether (Dither) Landschade, alle Ganerben zu Lindheim (Lintheim) bekennen für sich, ihre Nachkommen und Erben, dass sie ihre Stadt Lindheim dem Konrad, erwähltem Erzbischof zu Mainz (Mencze), seinen Nachfolgern, und dem Stift für immer und ewig geöffnet haben. Mainz darf sich in die Stadt hinein und aus ihr heraus zu allen Notwendigkeiten behelfen.

Die Bürger, Pförtner, Torknechte und Wächter in Lindheim geloben, Mainz dabei zu unterstützen. Wenn die Stiftsleute das Offenhaus in Anspruch nehmen, zahlen sie ihre Kosten selbst. Mainz wird die Ganerben rechtlich unterstützen. Hat ein Ganerbe Ansprüche an Mainz und will sich aus Lindheim behelfen, bestimmen beide Parteien einen Schiedsrichter und ein Mitglied des Mainzer Domkapitels als Obmann (ungeraden). Gelingt keine gütliche Einigung, muss das Schiedsgremium binnen zwei Monaten mit einfacher Mehrheit eine bindende Entscheidung treffen. In dieser Zeit ruhen alle sonstigen Maßnahmen der streitenden Parteien. Ist der Erzbischof in Gefangenschaft oder kein Erzbischof im Amt, gewarten die Ganerben und Bürger von Lindheim dem Domkapitel. Die Ganerben werden neue Ganerben auf Burg Lindheim nur dann aufnehmen, wenn diese dem Erzbischof eine versiegelte Urkunde gegeben haben.

Die Ganerben kündigen ihre Siegel an.

- … geben … 1391 off santd Jacobs abent des heilgen zwulffboten.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 1 fol. 170, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1252 (Zugriff am 23.04.2024)