Mainzer Ingrossaturbücher Band 1

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StA Wü, MIB 1 fol. 096v

Datierung: 18. Januar 1391

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Verkaufsbestätigung der Brüder Wilhelm und Hans von Sassenheim bezüglich ihres Teils an Burg und Stadt Bönnigheim bzw. Dorf Erligheim an Elekt Konrad von Mainz.

Vollregest:

Die Brüder Wilhelm und Hans von Sassenheim (Sassinheim) haben aus einer Geldnot heraus mit Rat ihrer Freunde und Verwandten die Hälfte, das ist ein Viertel, von Burg und Stadt Bönnigheim (Bonnenkeim) und am Dorf Erligheim (Erlekeim) mit allen zugehörigen Rechten und Teilen, was sämtlich von Konrad, erwähltem Erzbischof und Vormund des Stiftes Mainz (Mencze) zu Lehen geht, diesem Erzbischof und seinem Stift für 3.600 Goldgulden verkauft. Sie haben das Geld bar erhalten und das Gut vollständig übergeben. Es ist vereinbart, dass solche Bürger und Holden (armen lute) in Bönnigheim und Erligheim, die dem Erzbischof zugehörten und versetzt und verschrieben wurden, nun davon enthoben und ledig und los gemacht wurden.

Wilhelm und Hans versprechen auch im Namen ihrer Erben, vorstehende Abmachungen unverbrüchlich zu halten. Sie kündigen ihre Siegel an. Sie haben die Schultheißen, Bürgermeister und Richter zu Bönnigheim gebeten, zur Bestätigung das Stadtsiegel an diese Urkunde zu hängen. Zeugen dieses Vertrags waren: Albrecht Hofwart (Hoeffard), Mainzer Domherr, Wolf von Wonenstein gen. der Glißendewolff, Gotze von Adelsheim (Adelczheim), Hans von Liebenstein (Liebenstey(n)), Fritze von Auerbach (Urbach), Wernher von Neunhausen (Nunhusen) und Fritze von Sassenheim, die ebenfalls gebeten werden, ihre Siegel an diese Urkunde zu hängen, was diese auch zusagen.

-  geben… 1391 off die nehsten mitwochen nach dem achtage zu Winachten.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 1 fol. 096v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1221 (Zugriff am 29.03.2024)