Mainzer Ingrossaturbücher Band 1

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StA Wü, MIB 1 fol. 039

Datierung: 2. Februar 1389

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Endres von Riedern bestätigt, dass Erzbischof Adolf von Mainz ihmein Mannlehen verliehen hat.

Vollregest:

Item littera Andree de Riedern recognitoria, quod dominus Maguntinus sibi et Hertwico Kreiß, generi suo, contulit bona in proxima littera praecepte descriptura tenet in feudum ab ecclesia Maguntina.

Endres von Riedern (Ridern) bekennt, dass Erzbischof Adolf von Mainz (Mencze), des Heiligen Römischen (romische(n) Reiches in Deutschen (dutschen) Landen Erzkanzler, sein »lieber gnädiger Herr«, aus besonderer Gnade und auf Bitten des Hertwig Creiß (Kreißes) von Bürgstadt (Burgestad), seines Schwiegervaters (swehers), ihm die ehemaligen Mannlehen des Hertwig Creiß zu rechtem Mannlehen, mit samet dem selben sweher, verliehen hat.

Diese Lehen sind: Hertwigs Teil des Gerichts Windischbuchen (Windischenbuchen) mit zwei Gütern daselbst, seinen Hof Geisenhof (Gisenhane), seinen Teil des Gerichts Heppdiel (Haptille) und zwei Güter daselbst sowie die Mühle Kallenbach (in der kaldenbach), alles samt Zubehör. Endres soll diese Mannlehen von jetzt an gemäß Mannlehenrecht und Gewohnheit mit truwe(n), globden, eiden und dinsten vom Erzbischof und seinem Stift tragen.

Endres kündigt sein Siegel an.
- Datum Aschaffinburg ipso die purificacionis beate Marie virginis ...1389.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 1 fol. 039, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1183 (Zugriff am 29.03.2024)