Mainzer Ingrossaturbücher Band 1

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StA Wü, MIB 1 fol. 156v

Datierung: 7. Mai 1386

Quelle

Aussteller:

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Würzburg, Staatsarchiv, Mainzer Ingrossaturbuch 10, fol. 366 (Nototia) und fol. 267 die Notitia zum Revers Gerlachs.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Gerlach Stange von Baumburg ist gegen einen Zahlung auf dem Zoll Ehrenfels Mann Erzbischof Adolfs von Mainz geworden.

Vollregest:

Item littera Gerlaci Stange de Reymberg, quod ipse X florenos annuos in Erenfels sublevandos cum centum florenis redimendos tenet in feudum.

Gerlach Stange von Baumburg (Beyb(er)g, Beymb(er)g) bekennt für sich und seine Leibeslehnserben, dass Erzbischof Adolf von Mainz, sein »lieber gnädiger Herr«, ihn und seine Erben zu erzbischöflichen bzw. erzstiftischen [Mannen] genommen und ihnen 10 Gulden Geld auf seinem Zoll zu Ehrenfels (Erenfels), jährlich am Martinstag [11. November] auszuzahlen, verschrieben hat. So steht es in den Urkunden, die der Erzbischof ihm versiegelt ausgehändigt hat.

Er und seine Leibeslehnserben sollen dieses Mannlehen gemäß Mannlehenrecht und Gewohnheit mit truwen, eyden und dinsten verdienen. Erzbischof und Erzstift werden sie wie andere erzstiftische Mannen versprechen und verantwerten. Mainz kann die 10 Gulden mit Zahlung von 100 Gulden jederzeit ablösen. Anschließend müssen aber Gerlach und seine Erben unter Mitwirkung von Erzbischof und Erzstift 10 Gulden Geld oder gleichwertiges Eigengut, dem Erzstift möglichst günstig gelegen, zu Lehen auftragen, und dies wie zuvor als Mannen verdienen.

Gerlach kündigt sein Siegel an.

- Datum Eltevil feria secunda [feria] post dominicam Misericordia ...1386.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 1 fol. 156v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1116 (Zugriff am 20.04.2024)