Wiesbaden, Hess. Hauptstaatsarchiv

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Wiesbaden, HHStA Abt. 339 Nr. 546

Datierung: 11. Juli 1380

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Wiesbaden, HHStA

Weitere Überlieferung:

  • Regest: Demandt, Reg. Katz. Nr. 1668.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

König Wenzel trifft Bestimmungen über einen vom Zoll St. Goar nach Lahnstein verlegten Königsturnosen.

Vollregest:

König Wenzel bekundet, dass sein verstorbener Vater Kaiser Karl [IV.] vorzeiten dem verstorbenen Reinhard [I], Herrn zu Westerburg, einen Turnosen vom Zoll zu St. Goar verschrieben und dass er den jetzigen Reinhard [II], Herrn zu Westerburg, wegen seiner Reichsdienste auf seine Bitte hin erlaubt hat, diesen Turnosen vom Zoll zu St. Goar nach Lahnstein zu verlegen und dort von jedem Fuder Wein und anderem Kaufmannsgut anteilmäßig zu erheben, wie es das Privileg Kaiser Karls ausweist. Er gebietet daher Erzbischof Adolf [I.] von Mainz, dem Reinhard zu gestatten, den genannten Turnosen in Lahnstein in gleicher Weise zu fordern, wie er ihn bisher zu Goar erhoben hat, und verbietet dem Grafen Wilhelm von Katzenelnbogen, diesen Turnosen künftig am Zoll zu Goar von den Kaufmannsgütern einzunehmen. Die Kaufleute sollen ihren Zoll in Lahnstein an Reinhard von Westerburg entrichten.
[Fragment, der Schluss fehlt]

Quellenkommentar:

König Wenzel erlaubt Reinhard von Westerburg, einen Turnosen vom Zoll zu St. Goar nach Lahnstein zu verlegen.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

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Körperschaften

Zitierhinweis:

Wiesbaden, HHStA Abt. 339 Nr. 546, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/457 (Zugriff am 29.03.2024)