Weizsäcker, Reichstagsakten
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Weizsäcker, RTA II, Nr. 46
Datierung: ohne Datum
Quelle
Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort
Archiv: Weizsäcker, RTA
Weitere Überlieferung:
- Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 28 (Verweis auf: Nürnb. Arch. Conserv.).
Inhalt
Kopfregest:
Bestimmungen, wie das Geleit der Fürsten und der Städte zu dem Städtetag gegenseitig gewährt werden soll.
Vollregest:
Bestimmungen, wie das Geleit der Fürsten und der Städte zu dem Tag gegenseitig gewährt werden soll.
Pfalzgraf Ruprecht (unser alter herre Herzog Rupreht) und der Herr von Mainz (Meintz) [Erzbischof Adolf I. von Mainz] sollen die Freunde und Boten der Städte, die in dem Rheinischen Bund sind, und alle, die mit ihnen reiten, getreulich geleiten von zuhause aus zu dem Tag und von dort wieder zurück, egal, wohin der Tag bestimmt wird, vor allem Fürsten, Grafen, freie Herren, Ritter und Knechte, und vor allem ihre Freunde, Helfer, Diener und die Ihren, die in diesem Krieg Partei sind oder noch darin verwickelt werden.
[Ohne Datum]
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Pfalzgraf bei Rhein: Ruprecht (Nennung)
- Mainz: Adolf I. [Eb. 1373/81-1390] (Nennung)
Körperschaften
- Rhein : Städtebund (Nennung)
Zitierhinweis:
Weizsäcker, RTA II, Nr. 46, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1175 (Zugriff am 29.03.2024)