Weizsäcker, Reichstagsakten

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Weizsäcker, RTA II, Nr. 46

Datierung: ohne Datum

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Weizsäcker, RTA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 28 (Verweis auf: Nürnb. Arch. Conserv.).

Inhalt

Kopfregest:

Bestimmungen, wie das Geleit der Fürsten und der Städte zu dem Städtetag gegenseitig gewährt werden soll.

Vollregest:

Bestimmungen, wie das Geleit der Fürsten und der Städte zu dem Tag gegenseitig gewährt werden soll.

Pfalzgraf Ruprecht (unser alter herre Herzog Rupreht) und der Herr von Mainz (Meintz) [Erzbischof Adolf I. von Mainz] sollen die Freunde und Boten der Städte, die in dem Rheinischen Bund sind, und alle, die mit ihnen reiten, getreulich geleiten von zuhause aus zu dem Tag und von dort wieder zurück, egal, wohin der Tag bestimmt wird, vor allem Fürsten, Grafen, freie Herren, Ritter und Knechte, und vor allem ihre Freunde, Helfer, Diener und die Ihren, die in diesem Krieg Partei sind oder noch darin verwickelt werden.

[Ohne Datum]

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

Weizsäcker, RTA II, Nr. 46, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1175 (Zugriff am 29.03.2024)