Guden, Cod. dipl.
Überschrift Entstehungsgeschichte z.B Klostergeschichte
Meine Entstehungsgeschichte
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Originale Form des Datums: 6. September 1375
Kaiser Karl IV. vermittelt einen Frieden zwischen Erzbischof Ludwig von Mainz Bischof Adolf von Speyer nebst ihren Helfern.
Kaiser Karl IV. vermittelt im Felde vor Tonna einen Frieden zwischen Erzbischof Ludwig von Mainz, Erzkanzler in Deutschen Landen des Heiligen Römischen Reiches, den Markgrafen Friedrich (<em>Friderich</em>), Balthasar und Wilhelm zu Meißen (<em>Meissen</em>), Brüdern, seinen »lieben Oheimen und Fürsten« und deren Helfern einerseits, und Bischof Adolf von Speyer (<em>Speyre</em>), seinem "lieben Neffen und Fürsten", dem Domkapitel zu Mainz (<em>Meintze</em>) und deren Helfer, sowie den Edlen Heinrich und Ernst von Gleichen (<em>Glichen</em>), Johansen von Schwarzburg (<em>Swartzpurg</em>), Heinrich von Stolberg, Heinrich von Honstein (<em>Hoenstein</em>), alle Grafen, Herman von Kranichfeld (<em>Cranichfelt</em>) nebst den Bürgermeistern, Räten und Bürgern der Städte Erfurt (<em>Erfuorte</em>), Mühlhausen (<em>Mulhusen</em>) und Nordhausen (<em>Northusen</em>) und ihren Helfern andererseits.
Der Frieden soll ab dem heutigen Tag bis zum St. Johanstag des Täufers im Sommer und ab diesem Tag bis zu St. Johannes über ein ganzes Jahr [24. Juni 1377] währen.<br />Bischof Adolf und die Seinen sollen in dieser Zeit von Erzbischof Ludwig, seinen Exekutoren oder anderen Bevollmächtigten weder mit Prozessen noch von päpstlichen Briefen beschwert (<em>aggraviret odir besweret</em>) werden.
Der Erzbischof Ludwig anhängende Klerus, sollen ungehindert im Besitz seiner Höfe und Einkünfte bleiben, die zu ihren Benefizien gehören. Auch die dort eingesetzten Diener genießen Schutz. Der Klerus darf ohne Zustimmung Adolfs nicht in dessen Städte ziehen. Dasselbe gilt umgekehrt für den Klerus Erzbischof Adolfs, der umgekehrt nicht in die meißensche Städte ziehen darf.
Jede Partei behält ihre Gefangenen. Die Gefangenen aber, die Erzbischof Ludwigs und die Markgrafen im Frieden gemacht haben, sollen freigelassen werden, umgekehrt auch die Gefangenen Bischof Adolfs, des Domkapitels, der Grafen und Herren sowie die der Stadt Erfurt.
Die kaiserliche Acht über Graf Ernst von Gleichen, über die Stadt Erfurt und deren Bürger wird [für die Dauer des Friedens] außer Kraft gesetzt (<em>slahen und schieben wir uff</em>).
Die Parteien haben diesen Frieden beeidet, auch andere Fürsten und Herren, die sich dazu bereit erklärt haben, sind in diesen Frieden eingeschlossen. Der Kaiser kündigt sein Majestätssiegel an.
- <em>Geben </em>[…] <em>zu felde vor Tonna</em> […] 1375, <em>des nehsten donerstagis vor unser frawen tag nativitatis, unser reiche in dem dreissigisten und des keyserzums in dem eyn und czwentzigisten jate. - De mandato domini imperatoris Nicolaus Cameracensis prepositus.</em>
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eine Fußnote, referenziert mit @label
König: Karl IV. [1346-1378]
Meißen: Balthasar von
Meißen: Friedrich von
Meißen: Wilhelm von
Gleichen: Ernst von
Gleichen: Heinrich von
Schwarzburg: Johann von
Hohnstein: Heinrich von [Graf]
Kranichfeld: Hermann von
Mainz: Adolf I. [Eb. 1373/81-1390]
Mainz: Ludwig [Eb. 1374-1381]
Stolberg: Heinrich von
Erfurt - Stadt : Erfurt - Stadt
Mühlhausen [Thür.] : Stadt
Nordhausen [Thür.] : Stadt
Tonna : Ort
Reich : Heiliges Römisches, (in Deutschen Landen)
Speyer : Hochstift
Gleichen [Wandersleben] : Grafen von
Stolberg [Harz] : Grafen von