Beyer, Erfurter Urkundenbuch

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Beyer, UB Erfurt II, Nr. 1083

Datierung: 29. Januar 1396

Quelle

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Archiv: Beyer, UB Erfurt

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Inhalt

Kopfregest:

Landgraf Balthazar in Thüringen, Markgraf zu Meißen, und sein Sohn Friedrich der Friedfertige schließen mit den Städten Erfurt, Mühlhausen und Nordhausen ein Bündnis.

Vollregest:

Landgraf Balthazar in Thüringen (Doringen), Markgraf zu Meißen (Missen), und sein Sohn Friedrich [der Friedfertige] haben mit den Städten Erfurt (Erford), Mühlhausen (Molhusen) und Nordhausen (Nordhusen) ein Bündnis geschlossen, dass ab heute bis zum 13. Juli 1399 (sente Margreten tage … ubir dru gancze iare) währen soll.

Ziel des Bündnisses ist es zunächst, die Handelstraßen zu schützen und zu schirmen, und sich bei Übergriffen gegenseitig zu helfen. Die Gestellung der dafür benötigten Truppen wird genau geregelt und weitere damit verbundenen Bestimmungen festgelegt. Desweiteren versichert man sich gegenseitiger Rechtshilfe und einigte sich über die Behandlung möglicherweise eroberter Burgen. Den Städten wird die Beibehaltung ihrer Freiheiten und Gewohnheiten zugesagt. Zur Beilegung möglicher Streitigkeiten und für ein damit verbundenes Schiedsverfahren werden von Seiten der Landgrafen Heinrich Schyken und Heinrich Haken, von Seiten der Städte Wernher von Frankenhusen und Dietrich (Dyterichen) von Langela als Schiedsleute bestimmt. Als Orte eines Schiedsverfahrens werden Weissensee (Wissensee) bzw. Gotha genannt.
In das Bündnis aufgenommen sind Balthazars Bruder Wilhelm, Markgräfin Katherin von Meißen (Missen), Balthasars Schwester, die Grafen Friedrich, Wilhelm und Georg (Iorgen), Balthasars Vettern, und alle Grafen und Herren in Thüringen, sofern sie dem Bündnis beitreten wollen.

Beide Parteien sichern sich zu, Feinde der anderen nicht zu begünstigen.
Aus dem Bündnis ausgenommen sind Wenzel, römischer (romische) König und König zu Böhmen (Beheymen), Erzbischof Konrad von Mainz (Meyncze), Markgraf Wilhelm [I.] von Meißen, Landgraf zu Thüringen, Markgräfin Katherine [von Henneberg], sowie die Markgrafen Friedrich [IV.], Wilhelm [II.] und Georg, Landgraf Hermann [II.] von Hessen, Balthasar »Oheim«, sowie Herzog Rudolf von Sachsen, und zwar jeweils in den Angelegenheiten, die ihre Interessen berühren.
Balthasar kündigt sein fürstliches Siegel an.

 …gegebin … czu Wissensee … 1396 … an dem sunabinde vor unser liebin frauwin tage lychtewyhe.

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Zitierhinweis:

Beyer, UB Erfurt II, Nr. 1083, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/993 (Zugriff am 29.03.2024)