Würzburg, StA, MIB 12
Überschrift Entstehungsgeschichte z.B Klostergeschichte
Meine Entstehungsgeschichte
Überschrift Entstehungsgeschichte z.B Klostergeschichte
Meine Entstehungsgeschichte
Überschrift Bibliographie z.B "Quellen"
Quelle1
Quelle2
Quelle3
tx_hisodat_domain_model_sources:3831
Originale Form des Datums: 14. Juli 1394
Landgraf Herman von Hessen bestätigt, dass zwischen ihm und dem Erzbischof Konrad von Mainz geteidingt worden ist.
Landgraf Herman von Hessen bestätigt, dass zwischen ihm und dem Erzbischof Konrad von Mainz (<em>Meintze</em>) geteidingt worden ist. Hermann verspricht, Landgraf Balthasar von Thüringen (<em>Doringen</em>), Markgraf zu Meißen (<em>Miessin</em>) und Herzog Otte von Braunschweig (<em>Brunswig</em>), den Sohn des verstorbenen Herzogs Ernst, seinen "lieben Oheim", binnen zwei Monaten aus den Schlössern (<em>sloßen</em>) Rotenburg (<em>Rodinberg</em>), Melsungen (<em>Milsungen</em>) und Niedenstein (<em>Nydenstein</em>) herauszubringen, sobald ihm der Erzbischof die mainzischen Anteile überlassen hat. Ausgenommen bleiben alte Huldigungen und Geldeinkünfte, die Balthasar und Otte schon vor der Übernahme durch die Landgrafen in den Schlössern zugestanden haben.
Als Sicherheit dieser Zusage stellt Landgraf Hermann sein Schloss Frankenberg (<em>Frangkenberg</em>) samt Zubehör, das er den Rittern Cuntzeman von Falkenberg (<em>Falkinberg</em>) und Friedrich (<em>Friderich</em>) von Hertingshausen (<em>Hertingeshusen</em>) binnen vier Wochen zu übergeben verspricht, nachdem ihm der Edelherr Burghard (<em>Borghard</em>) von Schöneberg (<em>Schoenenberg</em>) und Ritter Cuntzeman Rodenberg, Melsungen und Niedenstein übergeben haben. Sollten ihm Teil der Schlösser und Städte vorenthalten werden, fällt Schloss Frankenberg sofort an ihn zurück. Die Mannen, Burgmannen und Bürger sind dann an ihres Eid und ihrer Huldigung den beiden Rittern gegenüber entbunden.
Sollte es der Landgraf nicht bewerkstelligen können, die genannten Herren aus den Burgen und Städten herauszubringen, werden die Ritter Cuntzeman und Friedrich die Burg Frankenberg dem Mainzer Erzbischof so lange übergeben, bis der Landgraf erfolgreich ist. Die Mannen, Burgmannen und Bürger müssen dann dem Erzbischof huldigen und schwören, gehorsam zu sein. Ist der Landgraf dann erfolgreich gewesen, fällt Frankenberg wieder frei an ihn zurück, sind die Mannen, Burgmannen und Bürger ihres dem Mainzer geleisteten Eides wieder ledig. Ritter Cuntzeman und Ritter Ritter Friedrich müssen dem Landgrafen besiegelte Briefe geben, dass sie wie oben beschrieben handeln werden.
[Frangfordie feria tertia post diem beate Margarete virginis ... 1394].[1]
Array
Archivvermerke mit Originalzitaten (Kursiv).
meineSprache
Maße
mein Beschreibstoff
mein Zustand
Beschreibung eines einzelnen Siegels mit Text auf dem
Siegel (kursiv) und Siegelführer
Unstrukturierte Beschreibung von mehreren Siegeln mit den gleichen Subelementen
Siegelführer, Zitaten von den Siegeln
orig
Link in andere Systeme
notarialle Beglaubigung
Array
Array
Bemerkungen, sonstiges ...
Art der Kopie: cop. (allgemein), ins. (insertum/inspeximus) ...
Archiv und Archivfonds
Signatur
und weitern Angaben (z.B. folio) zusammensetzen kann
meineLiteratur_allgemein1
meineLiteratur_allgemein2
meineEditionen_Regest1
meineEditionen_Regest2
meineEdition 1
meineEdition 2
meinRegest1
meineRegest2
meineSekundaerliteratur1
meineSekundaerliteratur2
meineAbbildung1
meineAbbildung2
eine Fußnote, referenziert mit @label
Hessen: Hermann von
Mainz: Konrad I. [Eb. 1160-65 / 1183-1200]
Meißen: Balthasar von
Braunschweig: Otto von
Braunschweig: Ernst von
Falkenstein: Cunz von
Hertingshausen: Friedrich von
Schöneberg [Hofgeismar]: Burghard von
Rodenberg: Cuntzeman
Rotenburg [Nahe] : Burg
Falkenstein [Niedenstein] : Burg
Melsungen : Burg
Frankenberg [Steigerwald] : Burg
Frankfurt - Stadt : Frankfurt - Stadt
Thüringen : Landgrafen von
Meißen : Markgrafen von
Hertingshausen : Herren von