Würzburg, StA, MIB 12
Überschrift Entstehungsgeschichte z.B Klostergeschichte
Meine Entstehungsgeschichte
Überschrift Entstehungsgeschichte z.B Klostergeschichte
Meine Entstehungsgeschichte
Überschrift Bibliographie z.B "Quellen"
Quelle1
Quelle2
Quelle3
tx_hisodat_domain_model_sources:3468
Originale Form des Datums: 1392
Erzbischof Konrad von Mainz bekennt, dass er dem Henne, seinem Schultheißen zu Oestrich, einige Bunden und Äcker zwischen den Dörfern Oestrich und Hattenheim auf Lebzeiten verpachtet und verliehen hat.
[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bekennt für sich und das Stift [Mainz], dass er dem Henne, seinem »lieben Getreuen« und Schultheißen zu Oestrich (<em>Osterich</em>) seine <em>bunden und ecker</em> zwischen den Dörfern Oestrich und Hattenheim kraft dieser Urkunde auf Lebzeiten verpachtet und verliehen hat.
Henne muss dem Erzbischof jährlich zwischen den beiden Frauentagen Assumptio [15. August] und Nativitas [8. September] 50 Malter gutes trockenes (<em>dorren</em>) Korn, Mainzer (<em>Menczer</em>) Maß, 45 Malter Korn zu seinen persönlichen Händen und dem Rheingauer (<em>Ring</em>[<em>auwe</em>]) Viztum 5 Malter Korn liefern und geben.
Sollte er seines Schultheißenamtes entsetzt werden, bleiben ihm die Bunden und Äcker. Der Schultheiß soll jedes Jahr auf den genannten Bunden zwei Morgen Acker nachweislich "mesten". Nach seinem Tod soll seine Erben das, was er auf den Bunden und Äckern als Brache eingeteilt (<em>gebrachet</em>) hat und auch brach liegt, im betreffenden Jahr noch einsäen (<em>befruchtigen</em>) und gebrauchen.
Der Schultheiß soll auch die erzbischöfliche Aue genannt Kieselwerder (<em>Kiesewerde</em>) zu Lebzeiten innehaben. Die dort stehenden Bäume soll er gegen Bezahlung dem jeweiligen Landschreiber reichen. Der Landschreiber soll alle Pfähle und sonstigen Hölzer erhalten, ausgenommen 200 Pfähle, die dem Schultheißen jährlich verbleiben. Das übrige auf der Aue verbleibt dem Schultheißen.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. Der erzbischöfliche Rheingauer (<em>Rin(auwe)</em>) Landschreiber Wigand von Assenheim bestätigt, dass die Güter in Gegenwart der Schöffen von Oestrich wie beschrieben verpachtet wurden und kündigt ebenso sein Siegel an, wie die Gemeinde Oestrich ihre Gerichts- und Gemeindesiegel.
[Ohne Datum] [a]
Archivvermerke mit Originalzitaten (Kursiv).
meineSprache
Maße
mein Beschreibstoff
mein Zustand
Beschreibung eines einzelnen Siegels mit Text auf dem
Siegel (kursiv) und Siegelführer
Unstrukturierte Beschreibung von mehreren Siegeln mit den gleichen Subelementen
Siegelführer, Zitaten von den Siegeln
orig
Link in andere Systeme
notarialle Beglaubigung
Array
Array
Bemerkungen, sonstiges ...
Art der Kopie: cop. (allgemein), ins. (insertum/inspeximus) ...
Archiv und Archivfonds
Signatur
und weitern Angaben (z.B. folio) zusammensetzen kann
meineLiteratur_allgemein1
meineLiteratur_allgemein2
meineEditionen_Regest1
meineEditionen_Regest2
meineEdition 1
meineEdition 2
meinRegest1
meineRegest2
meineSekundaerliteratur1
meineSekundaerliteratur2
meineAbbildung1
meineAbbildung2
eine Fußnote, referenziert mit @label
Mainz: Konrad I. [Eb. 1160-65 / 1183-1200]
Oestrich: Henne von
Assenheim: Wigand von
Oestrich [Rheingau] : Ort
Hattenheim : Dorf
Oestrich [Rheingau] : Kieselwerder
Oestrich [Rheingau] : Schultheißen
Rheingau : Viztume [Rheingau]
Oestrich [Rheingau] : Ortsverwaltung [Oestrich]
Rheingau : Landschreiberei [Rheingau]