Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 308 [02]

Datierung: 12. Mai 1393

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz bestätigt, dass Erzbischof Friedrich von Köln und der Edelherr Dietrich Grebe zu der Mark in einem Landfrieden übereingekommen sind. 

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bestätigt, dass Erzbischof Friedrich von Köln (Kolne) und der Edelherr Dietrich Grebe zu der Mark (Margk) in einem Landfrieden übereingekommen sind und den in der Weise beschworen haben, wie die Fürsten Herr Ruprecht (Rupracht) von Berg, erwählter Bischof zu Paderborn (Padirborn), Herr Balthasar Margraf zu Meißen (Missen), Herr Otte Herzog von Braunschweig (Brunswig), Sohn des verstorbenen Herzogs Ernst und Landgraf Hermann von Hessen und er, Erzbischof Konrad, diesen errichtet hatten.

Wer dem Landfrieden von Erzbischof Friedrich und Dietrich beitritt, soll auch im Landfrieden der Fürsten sein. Die Landrichter beider Gruppierungen sollen das untereinander bekannt geben. Geschehe es, dass Erzbischof Friedrich und Dietrich militärische Unterstützung benötigen (folge hir zu dorfften in wilcherme daz not were), sollten ihre Landrichter das den fürstlichen Landrichtern vier Wochen vorher ankündigen. Dann sollten sie sich in der Stadt Hofgeismar (Hobegeismar) zusammensetzen und beratschlagen. Die dort getroffene Entscheidung sei dann für alle Mitglieder verbindlich.

Der Erzbischof sagt zu, vorstehende Abmachungen unverbrüchlich zu halten und kündigt sein Siegel an.

- Des Montag nehest nach Johannis ante portam latinam ... 1393.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 308 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4023 (Zugriff am 25.04.2024)