Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 304v [01]

Datierung: 14. Juli 1394

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Landgraf Hermann von Hessen hat sich mit Erzbischof Konrad von Mainz und den Seinen bezüglich aller Kriege und Zwietracht, die zwischen ihnen geherrscht hat, gerichtet und gesühnt.

Vollregest:

Landgraf Hermann von Hessen hat sich mit Erzbischof Konrad von Mainz (Mencze) und dessen Stift, mit ihren Landen, Leuten und Helfern, mit Curd Spiegel und dessen Helfern sowie mit Herrn Ludwig (Lodewige) von Bensfurt (Bynsfurte), Provisor zu Erfurt (Erffurte), bezüglich aller Kriege und Zwietracht, die zwischen ihnen geherrscht hat, gerichtet und gesühnt. Dies gilt auch für die Helfer des Landgrafen.

Der Landgraf wird Mainz die Maßgaben der Sühne, die der Erzbischof von Köln (Colne) vor Immenhausen (Jmmenhusen) errichtet und schriftlich fixiert hat, befolgen. Ausgenommen ist die "clerunge", die der Erzbischof von Köln mit dem mittlerweile verstorbenen Erzbischof Adolf von Mainz "ane gesprochen hait". Sie soll Gültigkeit behalten. Erzbischof Konrad soll sie gegenüber dem Landgrafen, so lange dieser lebt, nicht einfordern. Berücksichtigt werden müssen aber die beiden letzten Artikel der "clerunge" und alten Sühne, die einst zu Lebzeiten von Erzbischof Gerlach, Landgraf Heinrich und Landgraf Otte errichtet worden waren. Darin heißt es, dass die Landgrafen von Hessen niemanden in Kirchhain aufnehmen sollen, weder Kleriker noch Burgmannen, Bürgen und Juden, die auf dem Berg von Amöneburg (Ameneburg) wohnen oder zu dem Burgberg gehören. Im letzten Artikel steht, dass die beiden Fürsten keinen Mann oder Burgmann des anderen, er sei Edelherr oder nicht, mit Krieg überziehen dürfen. Diese beiden letzten Artikel verspricht der Landgraf dem Erzbischof stets einzuhalten.

Der Landgraf sichert zu, vorstehende Punkte an Eides statt und bei seiner Ehre unverbrüchlich zu halten. Der Landgraf kündigt sein Siegel an.

- Datum Frakfurt feria tertia post diem beate Margarete virginis ... 1394.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 304v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4021 (Zugriff am 19.04.2024)