Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 307 [01]

Datierung: 18. November 1392

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz antwortet auf das Rechtsersuchen im Fall einer erzbischöflichen Jüdin aus Fritzlar.

Vollregest:

Erzbischof Konrad von Mainz antwortet auf ein Rechtsersuchen. Eine erzbischöfliche Jüdin aus Fritzlar habe vorzeiten ihr Gut beim Rat hinterlegt und dann wieder ausgelöst. Da stellte der Edelherr und erzbischöfliche "lieber Neffe und Getreue" Heinrich Graf von Waldeck Ansprüche auf einen "tusing" [Ring?] eines seiner Diener. Da kam noch ein Anderer und meldete Anspruch darauf an. Man fragte die Jüdin, der der "tusing" gehört hatte, wem dieser gehöre. Sie gab an, den "tusing" vor langer Zeit der Gräfin von Waldeck verkauft zu haben, die hätte ihn ihrem Diener Johann Wedereben gegeben, der den "tusing" an Otte von Falkenberg versetzte. Als Zeuge sagte auch Bertolt Goltsmit, seinerzeit Fritzarer Bürger, aus. Der Erzbischof entscheidet, derjenige, der den "tusing" zuletzt versetzt habe, hat bessere Ansprüche als Otte von Falkenberg. Sei Otte der Meinung, er habe mehr Rechte an den "tusing" bzw. an die Jüdin, so soll er das Gericht einschalten.

- Datum Fritzlar feria secunda ante diem beate Elizabeth vidue ... [13]92.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 307 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/4013 (Zugriff am 28.03.2024)